Begriffe&Abkürzungen

Kabelanschluss

Ermöglicht den Empfang von TV-Signalen über das lokale Kabelnetz

Mieter/-in

  • muss keine Abogebühren bezahlen, wenn er/sie das entsprechende Abo nicht nutzt
  • teilt Vermieter/-in mit, falls er/sie Abo nicht (mehr) nutzt
  • ist nicht verpflichtet, für Plombierung zu sorgen und/oder zu bezahlen.