Arbeiten
Darf ich während der Arbeitszeit im Internet privat etwas kaufen?

Darf ich während der Arbeitszeit im Internet privat etwas kaufen?
Grundsätzlich nein.
In Ihrer Arbeitszeit sind Sie verpflichtet, zu arbeiten. Ihre Arbeitgeberin würde allerdings gegen Ihre Persönlichkeitsrechte verstossen, wenn er/sie Ihnen jegliche private Tätigkeit am Arbeitsplatz verbieten würde. So dürfen Sie private Dinge wie eben einen persönlichen Internetkauf ausnahmsweise und im beschränkten Umfang erledigen. Dies gilt dann nicht, wenn Ihre Arbeitgeberin aufgrund externer Compliance- oder Sicherheitsvorschriften weitergehende Einschränkungen vorgeben muss. Ihre Arbeitgeberin kann Ihnen zudem verbieten, für private Erledigungen den Bürocomputer zu gebrauchen. Sie müssen in diesem Fall auf Ihr privates Mobiltelefon oder Tablet zurückgreifen.
Ihre Arbeitgeberin darf Ihr Verhalten, also auch Ihre privaten Tätigkeiten während der Arbeitszeit, grundsätzlich nicht systematisch kontrollieren. Eine Kontrolle Ihrer Internetnutzung am Arbeitsplatz darf nur dann erfolgen, wenn die Kontrollmöglichkeit in einem Reglement festgehalten ist sowie der begründete Verdacht auf einen Missbrauch der Infrastruktur besteht. Eine systematische Kontrolle der Internetnutzung darf nur dann erfolgen, wenn sie für die Einhaltung von Compliance – Vorgaben zwingend ist.
In keinem Fall erlaubt ist Ihnen der Missbrauch: So dürfen Sie beispielsweise am Arbeitsplatz weder während Stunden im Internet private Käufe tätigen noch dürfen Sie illegale Waren kaufen.