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Februar 2018: Adoption
Ich bin adoptiert und möcht...
Behörden
Ich bin adoptiert und möchte wissen, wer meine leibliche Mutter ist. Habe ich das Recht auf diese Information?
Ja. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist Teil Ihres Persönlichkeitsrechts. Falls Sie volljährig sind, können Sie entsprechend jederzeit verlangen, dass
die für das Adoptionsverfahren zuständige kantonale Behörde
Ihnen die
Personalien Ihrer leiblichen Eltern bekannt gibt
. Sie können zudem verlangen, dass die Behörde Ihnen
Informationen über die direkten Nachkommen Ihrer leiblichen Eltern
bekannt geben. Wünschen Ihre leiblichen Eltern
keinen persönlichen Kontakt
, muss die Behörde Sie darüber informieren.
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