Behörden

Ich bin adoptiert und möchte wissen, wer meine leibliche Mutter ist. Habe ich das Recht auf diese Information?

Ja. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist Teil Ihres Persönlichkeitsrechts. Falls Sie volljährig sind, können Sie entsprechend jederzeit verlangen, dass die für das Adoptionsverfahren zuständige kantonale Behörde Ihnen die Personalien Ihrer leiblichen Eltern bekannt gibt. Sie können zudem verlangen, dass die Behörde Ihnen Informationen über die direkten Nachkommen Ihrer leiblichen Eltern bekannt geben. Wünschen Ihre leiblichen Eltern keinen persönlichen Kontakt, muss die Behörde Sie darüber informieren.