Arbeiten
Ich bin arbeitslos gemeldet. Da mich aber das Schreiben von Bewerbungen nicht ausfüllt, möchte ich mich freiwillig engagieren. Darf ich das?

Grundsätzlich ja. Bevor Sie sich jedoch verpflichten, müssen Sie sich bei dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Dieses kann Ihnen die Bewilligung erteilen, eine freiwillige Tätigkeit im Rahmen von Projekten für Arbeitslose auszuüben. Ein freiwilliges Engagement während der Arbeitslosigkeit ist deswegen bewilligungspflichtig, weil Sie nur Taggelder beziehen dürfen, solange Sie vermittlungsfähig sind. Vermittlungsfähig sind Sie dann, wenn Sie bereit, in der Lage und berechtigt sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
Das RAV wird Sie während Ihrer freiwilligen Tätigkeit mindestens alle zwei Monate zu einem Beratungs- und Kontrollgespräch aufbieten.