Behörden
Ich habe in diesem Jahr mehrmals, vermittelt durch eine gemeinnützige Organisation, unentgeltlich ein Kind aus schwierigen Familienverhältnissen betreut. Kann ich diese Stunden aufrechnen und vom steuerbaren Einkommen abziehen?

Nein. Abzugsfähig sind nur freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an gemeinnützige Organisationen, die per Verfügung der Steuerbehörden steuerbefreit sind. Auch wenn Sie von der gemeinnützigen Organisation eine Quittung erhalten haben, in denen der Wert Ihrer Arbeit in Franken angegeben ist, dürfen Sie diesen Betrag nicht abziehen. Falls Sie das doch tun, riskieren Sie eine Busse wegen Steuerhinterziehung. Dasselbe gilt für die gemeinnützige Organisation, welche sich damit möglicherweise strafbar macht wegen Anstiftung zur Steuerhinterziehung.