Wohnen
Ich huste stark, weil in meiner Mietwohnung in der Heizperiode sehr trockene Luft herrscht. Um für feuchtere Luft zu sorgen, habe ich meine nasse Wäsche in der Wohnung aufgehängt, was mir meine Vermieterin verbieten will. Hat sie das Recht dazu?

Grundsätzlich nein.
Sie sind allerdings verpflichtet, Ihre Wohnung sorgfältig zu gebrauchen. Sie sollten entsprechend darauf achten, dass Sie jeweils besonders gut lüften, wenn Sie Wäsche aufhängen. Ihre Vermieterin könnte sonst versuchen, Sie bei einem allfälligen Schimmelbefall in Ihrer Wohnung haftbar zu machen.