Konsum & Internet

Ich möchte ein Kind aus dem Ausland adoptieren. Im Internet gibt es viele Adressen von Vemittlungsstellen. Wie gehe ich hier am besten vor?

Wer in der Schweiz Kinder – aus der Schweiz oder aus dem Ausland – zur Adoption vermittelt, braucht eine Bewilligung des Bundesamtes für Justiz (BJ), wobei die Vermittlung durch die Erwachsenen- und Kindesschutzbehörde (KESB) vorbehalten bleibt. Das BJ erteilt die Bewilligung, sofern die Stelle die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt. Diese anerkannten Vermittlungsstellen finden Sie auf der Website des BJ.

Es ist zwar nicht verboten, privat beziehungsweise über eine auf der offiziellen Liste des BJ nicht aufgeführten Vermittlungsagentur eine Adoption aufzugleisen. Sie gehen damit aber ein gewisses Risiko ein: Eine solche Vermittlungsagentur kann Ihnen kein korrektes Verfahren garantieren. Falls Sie an eine unseriöse Vermittlungsstelle geraten, riskieren Sie im Herkunftsland des gewünschten Adoptivkindes und / oder in der Schweiz eine Busse oder gar massivere strafrechtliche Sanktionen.