Konsum & Internet
Ich möchte ein Nachbarschaftshilfeprojekt starten und uns via Crowdfunding finanzieren. Was muss ich dabei beachten?

Das Crowdfunding wurde mit der am 1. August 2017 in Kraft getretenen Revision der Bankenverordnung etwas vereinfacht. So brauchen Betreiber einer Plattform für Crowdfundingprojekte nur dann eine Bankenbewilligung, sofern die einbezahlten Beträge länger als 60 Tage auf dem Konto der Plattform sind oder sofern sie von mehr als 20 Personen Beträge von über einer Million Franken entgegennehmen.
Für Ihr Projekt kommt in erster Linie das Crowddonating infrage, also eine Spendensammlung ohne dass die Spenderinnen und Spender eine Gegenleistung erwarten. Entsprechend gilt bei diesem Modell das Schenkungsrecht. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Schenkungsversprechen schriftlich abgegeben werden muss, damit es gültig ist.
Vielleicht wollen Sie aber auch, dass die Geldgeberinnen und Geldgeber ihr Geld später wieder erhalten? Dann handelt es sich um ein Crowdlending. Mit diesem Modell können Sie Ihr Projekt über Darlehen finanzieren. Ohne anderslautende Vereinbarung ist das Darlehen zinslos, muss aber auf Verlangen des Darlehensgebers innerhalb von sechs Wochen zurückgezahlt werden.