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Ich werde ein Kind adoptieren. Habe ich Anspruch auf Adoptionsurlaub?

Grundsätzlich nein. Lediglich eine Frau, welche ein Kind selbst zur Welt gebracht hat, hat in der Schweiz Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Für Adoptiveltern ist im Bundesrecht kein Urlaub vorgesehen. Allerdings könnte sich dies ändern: Im Schweizerischen Parlament ist eine Initiative hängig, aufgrund derer ein zweiwöchiger Adopotionsurlaub sowohl für Adoptivmütter wie auch für Adoptivväter eingeführt werden soll.
Die Kantone können allerdings einen Adoptionsurlaub vorschreiben, was aktuell nur in Genf der Fall ist. Fragen Sie jedoch zur Sicherheit bei Ihrer Arbeitgeberin nach: Zahlreiche öffentlich-rechtliche sowie einige private Arbeitgeberinnen gewähren einen bezahlten oder unbezahlten Adoptionsurlaub.