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November 2017: Pensioniert!
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Ich wurde im August 70 Jahr...
Ich wurde im August 70 Jahre alt und nun zu der periodischen Kontrolluntersuchung aufgeboten. Ich habe aber gehört, dass die Fahrtauglichkeitsprüfung neu erst ab 75 Jahren obligatorisch ist. Muss ich die Fahrtauglichkeitsprüfung gleichwohl machen?

Ja. National- und Ständerat haben die entsprechende Änderung des Strassenverkehrsgesetzes Ende September angenommen. Die Referendumsfrist läuft bis zum 18. Januar 2018, nachher wird der Bundesrat über das Inkrafttreten bestimmen. Bis zum Inkrafttreten gilt die aktuelle Regelung, gemäss welcher die kantonale Behörde
Personen ab dem vollendeten 70. Altersjahr alle zwei Jahre zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung aufbietet.