Familie

Mein Ehemann möchte meinen Sohn adoptieren. Der leibliche Vater kümmert sich nicht um die Tochter und zahlt auch keinen Unterhalt. Er weigert sich aber, der Adoption zuzustimmen. Kann ich dagegen etwas unternehmen?

Nein. Sie können nur auf die Zustimmung des leiblichen Vaters zur Adoption verzichten, wenn dieser unbekannt, mit unbekanntem Aufenthalt länger abwesend oder dauernd urteilsunfähig ist. Dass sich der leibliche Vater nicht um seinen Sohn kümmert, ist kein Grund mehr, auf seine Zustimmung zur Adoption verzichten zu können.