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November 2017: Pensioniert!
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Meine Mutter lässt sich sei...
Meine Mutter lässt sich seit dem Tod meines Vaters gehen und isst kaum noch. Da ich ihr sehr verbunden bin und mir Sorgen mache, habe ich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet. Die KESB weigert sich, etwas zu unternehmen. Kann ich als Sohn nicht verlangen, dass eine Beistandsschaft angeordnet wird?

Grundsätzlich nein. Ihre Mutter hat im Grundsatz das Recht, sich gehen zu lassen, solange keine Selbstgefährdung vorliegt. Wenn Sie aber der Ansicht sind, dass Ihre Mutter nicht mehr oder nicht mehr vollständig urteilsfähig ist, können Sie bei der KESB eine
Gefährdungsmeldung machen. Sie prüft die Situation, ist aber weder an Ihren Antrag gebunden noch muss sie Sie über den Ausgang des Verfahrens informieren. Allerdings dürften Sie als
nahestehende Person dazu berechtigt sein, gegen den abschliessenden Entscheid der KESB Beschwerde einzulegen.