Familie

Seitdem mein Mann pensioniert ist, verstehen wir uns nicht mehr und ich möchte die Scheidung. Ich habe meinem Mann für seine Karriere den Rücken freigehalten und bis zu meiner Pensionierung nur zeitweise Teilzeit gearbeitet. Kann ich mir in meiner Situation die Scheidung überhaupt leisten?

Das hängt von den konkreten Umständen ab. Seit dem 1. Januar 2017 hat sich aber die rechtliche Lage von verheirateten bzw. verpartnerten Personen, welche keine eigene berufliche Vorsorge aufbauen konnten, verbessert. Neu werden die Guthaben der beruflichen Vorsorge bei einer Scheidung bzw. einer Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gerechter aufgeteilt. Insbesondere haben Sie auch dann Anrecht auf einen Anteil des Pensionskassenguthabens Ihres Noch-Mannes, wenn dieser bereits eine Rente bezieht. Dies gilt auch dann, wenn Sie Gütertrennung vereinbart hatten. Bei allen anderen Vermögensbestandteilen hängt die Aufteilung davon ab, ob für Ihre Ehe der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung gilt oder ob sie sich vertraglich für die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft entschieden haben.

Was die AHV-Rente angeht, so berechnet die Ausgleichskasse die Rente für Sie und Ihren Ex-Mann nach der Rechtskraft des Scheidungsurteils neu. Die Gesamtsumme der beiden Einzelrenten ist in der Regel höher als die für ein Ehepaars ausbezahlten zwei Renten, da letztere plafoniert werden. Aktuell beträgt die Maximalrente für eine Einzelperson 2‘350 CHF und für ein Ehepaar 3‘525 CHF. Diese Ansätze gelten auch für eingetragene Partnerschaften.