Begriffe&Abkürzungen

GAV

= Gesamtarbeitsvertrag

Vertrag zwischen Arbeitgeber-/innen bzw. Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden, der die Arbeitsbedingungen regelt. Die normativen Bestimmungen des GAV gelten direkt für alle Arbeitnehmer/-innen, die dem entsprechenden Verband angehören und die bei einem/einer am GAV beteiligten Arbeitgeber/-inbeschäftigt sind