Begriffe&Abkürzungen

Personaldossier

Datensammlung, in welcher der/die Arbeitgeber/-in Informationen zum/zur Arbeitnehmer/-in aufbewahrt

Arbeitgeber-/in ist nicht direkt verpflichtet, ein Personaldossier zu führen; Zu Dokumentationszwecken und zur Erfüllung der arbeitsrechtlichen Pflichten (bspw. die Erstellung eines #Arbeitszeugnisses) ist ein Personaldossier in der Praxis jedoch zwingend