Begriffe&Abkürzungen


Abmahnung

Verwarnung


AG

= Aktiengesellschaft

Kapitalgesellschaft


Gesellschafter/-innen

  • beteiligen sich anonym
  • haften grundsätzlich nicht persönlich


AHV

= Alters- und Hinterbliebenenversicherung

Obligatorische Rentenversicherung, welche nach Erreichung des Rentenalters das Existenzminimum decken soll


Arbeitgeber/-in

  • zahlt die Hälfte des Beitrages an die AHV


Arbeitnehmer/-in

  • zahlt die Hälfte des Beitrages an die AHV


Akkordlohn

Lohn, welcher nach der geleisteten Arbeit bemessen wird

Zeitlohn


Ältere Arbeitnehmende

Arbeitgeber/-in


Arbeitnehmer/-in

  • kann missbräuchliche Kündigung anfechten (#anfechtbar)
  • erhält bei Arbeitslosigkeit mehr #Stempeltage sowie grundsätzlich eine bis zur Pensionierung erweiterte #Rahmenfrist


Anfechtbar

Entscheid ist gültig, sofern er nicht angefochten wird. Gericht/Behörde berücksichtigt Anfechtbarkeit nicht von Amtes wegen

Nichtig


Anstellungsdiskriminierung

Arbeitgeber/-in

lehnt die Anstellung einer Person aufgrund deren Geschlechts ab und kann diese Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts nicht rechtfertigen


Arbeitgeber/-in

Arbeitgeber/-in

  • ist, wer Arbeitnehmer/-in beschäftigt und diesen einen #Lohn entrichtet
  • hat Weisungsrecht gegenüber #Arbeitnehmer/-innen
  • bestimmt die Arbeitsorganisation
  • stellt Arbeitsgeräte zur Verfügung
  • trägt Unternehmensrisiko
  • kann juristische oder natürliche Person sein


Personalverleiher/-in


Arbeitnehmer/-in

Arbeitnehmer/-in

  • ist, wer sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienste #Arbeitgebers/-in gegen Zahlung eines Lohnes verpflichtet
  • hat Weisungen #Arbeitgebers/-in zu befolgen
  • ist in die Arbeitsorganisation #Arbeitgebers/-in eingegliedert
  • trägt kein Unternehmensrisiko


Arbeitsbestätigung

Dokument, in welchem Arbeitgeber/-in Auskunft über Funktion, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitnehmer/-in gibt.

Arbeitszeugnis


Arbeitslos

Arbeitslos ist, wer bei einem RAV gemeldet ist

#erwerbslos

#ausgesteuert


Arbeitslosenentschädigung

Ersatzzahlungen der #Arbeitslosenversicherung für Personen, welche keine Arbeitsstelle mehr haben


Arbeitslosenversicherung (ALV)

Versicherung, welche bei ganzer oder teilweiser Erwerbslosigkeit den Erwerbsausfall teilweise deck


Arbeitsvermittlung

Wer regelmässig und gegen Entgelt Arbeit vermittelt bzw. stellensuchendeArbeitnehmer/-in mit Arbeitgeber/-inzusammenführt, benötigt kantonale Vermittlungsbewilligung im Sitzkanton

Personalverleih


Arbeitsvertrag

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in, gemäss welcher Arbeitnehmer/-indie Arbeitskraft zur Verfügung stellt und Arbeitgeber/-in Lohn entrichtet bzw. den Umständen nach entrichten müsste


Arbeitszeit

Zeit, während der Arbeitnehmer/-in dem/der Arbeitgeber-/in die Arbeitskraft zur Verfügung stellt

Höchstarbeitszeit

#Nacht- und Sonntagsarbeit

Überstunden

Überzeit


Arbeitszeugnis

Dokument, in welchem Arbeitgeber/-in Auskunft über Funktion, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses mit #Arbeitnehmer/-in sowie die Leistungen und das Verhalten der/des #Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers gibt


Aufhebungsvertrag

Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in jederzeit und ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen auflösen


Auskunftspflicht

VerpflichtungArbeitnehmer/-inbeim Bewerbungsverfahren und während des Arbeitsverhältnisses Arbeitgeber/-in Auskunft zu Fragen zu geben, welche das (künftige) Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen.

Auskunftspflicht umfasst grundsätzlich keine Antworten zu Fragen betreffend die religiösen oder politischen Ansichten, die Gesundheit und die private Lebensweise.

Ausnahmen:

#Tendenzbetriebe

  • Falls diese Eigenschaften die Arbeit verunmöglichen


Offenbarungspflicht


Ausserordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung


Aussteuerung

Ausgesteuert ist, wer

  • Höchstanspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft hat oder keinen Anspruch mehr auf Taggelder hat, weil die zweijährige #Rahmenfrist erloschen ist


Ausweis B

Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, welche Ausländer-/in zum Aufenthalt mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt, Gültigkeit 5 Jahre (EU-/EFTA-Bürger-/innen) bzw. 1 Jahr (Bürger-/innen von Drittstaaten)


Ausweis C

Niederlassungsbewilligung, welche Ausländer/-in zum unbeschränkten und bedingungslosen Aufenthalt in der Schweiz berechtigt


Ausweis F

Ausweis für Personen, welche aus der Schweiz weggewiesen wurden, der Vollzug der Wegweisung aber unmöglich, unzumutbar oder unzulässig ist, Gültigkeit 12 Monate

Kantonale Behörden können die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilen


Ausweis G

Grenzgängerbewilligung, welche Ausländer-/in mit Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone zur Erwerbstätigkeit in der benachbarten Schweizer Grenzzone berechtigt, Gültigkeit 5 Jahre


Ausweis L

Kurzaufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, welche Ausländer-/in zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigt, Gültigkeit 3 Monate bis 1 Jahr


Ausweis N

Ausweis für Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben.

Kantonale Behörden können grundsätzlich die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilen.


Basler Skala

Skala


Befristetes Arbeitsverhältnis

Arbeitsverhältnis, welches zum vertraglich vereinbarten Termin endet. Eine vorherige Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn dies vertraglich oder einvernehmlich vereinbart wurde oder durch eine fristlose Kündigung

Unbefristetes Arbeitsverhältnis


Bereitschaftslohn

Lohn für Zeit, in welcher Arbeitnehmer/-in auf Abruf bereit ist, Arbeit zu leisten


Berner Skala

Skala


Berufsausübungsbewilligung

Bewilligung, welcher der Kanton zur Ausübung eines #reglementierten Berufs im Gesundheitswesen erteilt

Betreibungsamt Behörde, welche für das Betreibungsverfahren zuständig ist


Betreibungsrechtliches Existenzminimum

Existenzminimum gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz


Betreibungsregisterauszug

Auskunft des #Betreibungsamtes über bei dem entsprechenden Betreibungsamt verzeichnete Betreibungen und Verlustscheine einer Person


Betreibungsverfahren

Verfahren, mittels welchem das Betreibungsamt nicht bezahlte Geldforderungen eintreibt


Beweislast

Wer für sich ein Recht in Anspruch nimmt, muss die damit zusammenhängenden Tatsachen beweisen


Bewerbungsdossier

Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse usw.) mit welchen sich mögliche/-r Arbeitnehmer/-in bei mögliche/-n Arbeitgeber/-in bewirbt


Bewerbungsverfahren

Verfahren, in welchem sich #Arbeitgeber/-in für die Anstellung Arbeitnehmer/-in entscheidet.


Bilanz

Gegenüberstellung von Aktiven (Vermögen) und Passiven (Schulden) eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.


Buchführung

Ordentliche Buchhaltung umfasst #Inventar, Bilanz und Erfolgsrechnung

Vereinfachte Buchhaltung umfasst die Informationen über die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage


BYOD

= Bring your own device


Arbeitnehmer/-in

nutzt privates IT-Gerät zum Arbeiten


Arbeitgeber/-in

  • kann BYOD ausdrücklich oder stillschweigend genehmigen


EFTA

= Europäische Freihandelsassoziation

Zwischenstaatliche Organisation, die den Freihandel und die wirtschaftliche Integration der vier Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz fördert


EHRA

= Eidgenössisches Handelsregisteramt

Amt, welches für die Oberaufsicht über die kantonalen #Handelsregisterämter zuständig ist


Einfache Gesellschaft

Zwei oder mehr Personen, welche sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln vertraglich verbunden haben


Einrede

Erklärung einer Partei, die geschuldete Leistung zu verweigern

Verjährung


Einsatzbetrieb

Arbeitsort Arbeitnehmer/-in im Rahmen des #Personalverleihs


Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags

Auflösung des Arbeitsvertrags im gegenseitigen Einverständnis zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in

Aufhebungsvertrag


Einzelarbeitsvertrag

Vertrag zwischen Arbeitgeber-/in und Arbeitnehmer-/in mit ausschliesslicher Wirkung zwischen diesen beiden Parteien

GAV

NAV


Einzelfirma

Einzelunternehmen


Einzelunternehmen

Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit, welches von einer Einzelperson ohne weitere Organe geführt wird. Diese haftet unbeschränkt


Empfang

Zugang


Erfolgsrechnung

Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Ziel, den Erfolg (Gewinn oder Verlust) zu ermitteln

Erwerbslos Erwerbslos ist, wer ohne Arbeit ist und unmittelbar eine neue Stelle antreten könnte.

arbeitslos


EU

= Europäische Union

Wirtschaftliche und politische Vereinigung von den 28 Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern


Existenzminimum

Mittel, welche für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind.

Betreibungsrechtliches Existenzminimum

#Existenzminimum gemäss Ergänzungsleistungen zur #AHV/#V


Existenzminimum gemäss Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

#Existenzminimum gemäss Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV


Fälligkeit

Zeitpunkt, zu welchem Schuldner/-in eine Forderung spätestens begleichen bzw. eine Rechnung spätestens bezahlen muss


Familienpflichten

Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen

Arbeitnehmer/-inmit Familienpflichten

  • darf nur mit seinem/ihren Einverständnis zu Überzeitarbeit beigezogen werden
  • hat Anrecht, dass ihm/ihr eine Mittagspause von wenigstens 1½ Stunden gewährt wird
  • darf gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eigene kranken Kinder während bis zu drei Tagen betreuen


Familienzulage

Zulage, welche die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleicht. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie je nach Kanton auch Geburts- und Adoptionszulagen

Berechtigt sind Arbeitnehmer/-in, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen


Ferien

Bezahlte freie Tage, die der Erholung der/des Arbeitnehmer-/in dienen

  • Mindestanspruch nach Obligationenrecht: 4 Wochen

Allfällig höhere Ansprüche nach GAV oder NAV


Freiwilligenarbeit

Arbeit, welche aus freiem Willen ohne Lohn geleistet wird


Fristlose Kündigung

Kündigung ohne Einhaltung der #Kündigungsfrist

Nur zulässig, wenn es dem/der Kündigenden nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Dies wird angenommen, wenn Arbeitgeber/-in bzw. Arbeitnehmer/-in Pflicht in schwerwiegender Weise verletzt hat oder nach #Verwarnung mit Kündigungsandrohung auch, wenn er oder sie eine Pflicht wiederholt geringfügig verletzt hat


Fürsorgepflicht

Pflicht der/des Arbeitgeber/-in, die Persönlichkeit der/des Arbeitgeber-/in zu schützen. Aus der Fürsorgepflicht ergeben sich mehrere Einzelpflichten, so beispielsweise die Pflichten

  • Ferien und Freizeit zu gewähren
  • vor Mobbing und Belästigung zu schützen
  • auf das Alter Rücksicht zu nehmen
  • die Gesundheit zu schützen
  • den Datenschutz zu gewährleisten
  • usw


GAV

= Gesamtarbeitsvertrag

Vertrag zwischen Arbeitgeber-/innen bzw. Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden, der die Arbeitsbedingungen regelt. Die normativen Bestimmungen des GAV gelten direkt für alle Arbeitnehmer/-innen, die dem entsprechenden Verband angehören und die bei einem/einer am GAV beteiligten Arbeitgeber/-inbeschäftigt sind


Gehalt

Lohn


Gericht

Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt


Gerichtsstand

Ort des zuständigen #Gerichts


GmbH

= Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Gesellschafter/-innen sind natürliche Personen und haften nicht persönlich
  • Mischform von Kollektivgesellschaft und #Aktiengesellschaft


Handelsregister

Öffentliche Datenbank, welche die wichtigsten Angaben der nach „kaufmännischer“ Art geführten Unternehmen wie beispielsweise #Aktiengesellschaften, Einzelunternehmen, #Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder #Kollektivgesellschaften enthält


Handelsregisteramt

Kantonale Behörde, welche das Handelsregister führt


Höchstarbeitszeit

Begrenzung der Arbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz


Insolvenzentschädigung

Leistung der #Arbeitslosenversicherung, welche bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers die Lohnforderungen der Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmerin für geleistete Arbeit deckt. Die Insolvenzentschädigung wird während der Zeitspanne ausbezahlt, in welcher Arbeitnehmer/-in nicht für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht

Begrenzt auf die letzten 4 Monate des Arbeitsverhältnisses und den Höchstbetrag des versicherten Lohnes


Inventar

Verzeichnis über alle Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens


IV

= Invalidenversicherung

Obligatorische Versicherung welche invaliden Versicherten die Existenzgrundlage über Eingliederungsmassnahmen und/oder Geldleistungen sichert


Jugendarbeitsschutz

Regeln, welche die Jugendlichen am Arbeitsplatz vor negativen Einflüssen auf ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schützen

Beschäftigungsverbote

  • Personen bis zum vollendeten 15. Altersjahr
    • Grundsätzlich totales Beschäftigungsverbot
  • Personen bis zum vollendeten 18. Altersjahr
    • Beschäftigung grundsätzlich erlaubt mit Einschränkungen

Arbeitszeit

  • Für Personen vom vollendeten 18. Altersjahr gelten besondere Vorschriften für die Arbeitszeit


Kapitalgesellschaft

Gesellschaft, in welcher das Kapital das zentrale Element ist, z.B. #AG

Personengesellschaft


Kaufmännische Art

Führungsweise mit kaufmännischem Betrieb und einer geordneten Buchhaltung



Klageanerkennung

Beklagte Partei erkennt Klage an, Gericht schreibt Verfahren ab


Klagebewilligung

Genehmigung der Schlichtungsbehörde, mittels welcher die Partei beim Gericht Klage einreichen kann


Kollektivgesellschaft

  • Handelsgesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • Gesellschafter-/innen sind natürliche Personen
  • Gesellschafter-/innen haften unbeschränkt und solidarisch


Konkurrenzverbot

Vertraglich vereinbartes Verbot für Arbeitnehmer/-in, den/die Arbeitgeber/-in während oder nach dem Arbeitsverhältnis zu konkurrenzieren


Vertrag

  • muss Konkurrenzverbot örtlich und nach dem Gegenstand angemessen begrenzen und darf grundsätzlich 3 Jahre ab letztem Arbeitstag nicht übersteigen
  • darf Konkurrenzverbot nur verankern, wenn #Arbeitnehmer/-in bei der Arbeit Einblick in Kreis der Kunden/Kundinnen oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse erhalten hat


Konkurs

Gerichtliche Auflösung einer Firma wegen derer Zahlungsunfähigkeit

Arbeitnehmer/-in

  • erhält ab Konkurseröffnung Arbeitslosengeld
  • kann innerhalb von 60 Tagen nach Publikation der Konkurseröffnung #Insolvenzentschädigung beantragen


Krankentaggeldversicherung

Freiwillige Versicherung, welche das Risiko des krankheitsbedingten Lohnausfalls deckt

#Skalen


Krankheit

Jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat

Unfall


Kündigung

Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

Fristlose Kündigung

Missbräuchliche Kündigung

Ordentliche Kündigung


Kündigungsfreiheit

Freiheit für Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in, das Arbeitsverhältnis unter Einhalt der Kündigungsfrist grundsätzlich jederzeit und ohne Begründung zu kündigen

jedoch Missbräuchliche Kündigung


Kündigungsfristen

Die Zeit ab dem 1. des Folgemonats nach Empfang der Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dauer abhängig davon, ob die #Probezeit bereits beendet ist, was vertraglich geregelt wurde und/oder wie lange das Dienstverhältnis schon dauert


Kündigungsgründe

Anlass, warum Arbeitgeber/-in oder #Arbeitnehmer/-in kündigt

Kündigende Partei muss Kündigung auf Verlangen schriftlich begründen



Kündigungssperrfrist

Frist, während welcher eine Kündigung als Kündigung zu Unzeit gilt und entsprechend nichtig ist

Wird die Kündigung vor Beginn der Sperrfrist ausgesprochen, bleibt die Kündigung gültig, die Kündigungsfrist wird aber während der Sperrfrist unterbrochen

Sperrfristen sind zu beachten bei:

  • Schwangerschaft und nach der Niederkunft
  • der teilweisen oder ganzen Arbeitsunfähigkeit bedingt durch eine Krankheit oder einen Unfall
  • dem schweizerischen Militär-, Schutz- oder Zivildienst
  • einer von der Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland


Kündigung zu Unzeit

Eine Kündigung, die während einer Sperrfrist erfolgt und deswegen nichtig ist


Kurzarbeit

Reduzierung oder Einstellung der Arbeit in einem Betrieb wegen eines vorübergehenden Auftragsausfalls


Kurzarbeitsentschädigung

Leistung der #Arbeitslosenversicherung bei Kurzarbeit, umfasst 80% des wegfallenden Lohns

Arbeitgeber/-in muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit die Voranmeldung an die kantonal zuständige Stelle schicken


Liquidation

Auflösung eines Unternehmens



Lohn

Gegenleistung derArbeitgeber/-in für die vom Arbeitnehmer/-invon der Arbeitnehmerin geleistete Arbeit.

Akkordlohn

Bereitschaftslohn

Zeitlohn



Lohnabrechnung

Obligatorischer und schriftlicher Beleg der Lohnauszahlung mit folgenden Informationen:

  • Grundlohn
  • Lohnabzüge
  • Allfällige Zulagen, Entschädigungen, Gratifikationen usw.



Lohnabzüge

Abzüge vom Lohn zur Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber/-in undArbeitnehmer/-in bezahlen je die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die AHV, IV, EO und die ALV


Arbeitgeber/-in kann Prämie für folgende Sozialversicherung Arbeitnehmer/-in überwälzen

  • Nichtberufsunfallversicherung


Arbeitgeber/-in muss mindestens gleich viel Prämien wie Arbeitnehmer-/in zahlen

  • Berufliche Vorsorge
  • Krankentaggeldversicherung



Massenentlassung

Entlassung

  • in Betrieben
    • mit 20-100 Mitarbeitenden: von 10 oder mehr Personen
    • mit 100-300 Mitarbeitenden: von mindestens 10% der Arbeitnehmer-/innen
    • mit mindestens 301 Mitarbeitenden: von mindestens 30 Personen
  • innerhalb von 30 Tagen

ohne Zusammenhang mit der Person der/des Arbeitnehmer/-in oder des Arbeitnehmers



Mediation

Freiwilliges Verfahren zur Aussöhnung der Parteien und Alternative zum Verfahren vor Gericht

Schlichtungsverfahren



Mehrwertsteuer

Vom Bund erhobene Steuer auf den Konsum von Produkten und Dienstleistungen



Meldepflicht

Pflicht einer Person aus den #EU/-EFTA-Staaten, die Ausübung eines #reglementierten Berufs beim SBFI zu melden.



Mindestlohn

Lohn, welcher nicht unterschritten werden darf (gesetzlich verankert in den Kantonen Neuenburg und Jura)

Teilweise vereinbart in GAV



Missbräuchliche Kündigung

Kündigung, wenn der Grund für sie missbräuchlich ist und einen Entschädigungsanspruch zur Folge hat. Die missbräuchliche Kündigung ist wirksam.

Entlassungsgründe, die missbräuchlich sein können:

  • Persönliche Eigenschaft/Geschlecht
  • Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts
  • Zusammenhang mit Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis
  • Zusammenhang mit obligatorischen gesetzlichen Pflichten wie dem Militärdienst;Gewerkschaftliches Engagement der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers
  • Bei Verletzung der Fürsorgepflicht (Ältere Arbeitnehmende)


Grund, der missbräuchlich ist:

  • Fehlende Konsultation im Rahmen einer Massenentlassung



Mobbing

Feindliches, systematisches und dauerndes Verhalten von Arbeitskolleg/-in, mit welchem sie Arbeitnehmer/-in ausgrenzen



Nachtarbeit

Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr

Arbeitgeber/-in muss Lohnzuschlag zahlen, je nach Dauer die Arbeitszeit kompensieren sowie eine Bewilligung für die Nachtarbeit einholen




Nebenbeschäftigung

Bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers für einen Dritten

Erlaubt, sofern

  • sie Arbeitgeber/-in nicht konkurrenziert und Arbeitnehmer-/in mit Nebenbeschäftigung nicht die Treuepflicht verletzt



Nichtig

Entscheid ist unwirksam

Gericht/Behörde berücksichtigt Nichtigkeit von Amtes wegen

anfechtbar



Niederlassungsbewilligung

Ausweis C



Nutzungsreglement Internet

Information des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin darüber, wie Arbeitnehmer/-in E-Mail und Internet nutzen darf



Offenbarungspflicht

Verpflichtung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers beim Bewerbungsverfahren und während des Arbeitsverhältnisses den/die Arbeitgeber/-inAuskunft von sich aus zu Informationen zu geben, welche das (künftige) Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen

Auskunftspflicht



Ordentliche Buchhaltung

Buchführung



Ordentliche Kündigung

Kündigung unter Einhaltung der vertrags- oder gesetzesmässigen Kündigungsfrist

Ausserordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung



Personaldossier

Datensammlung, in welcher der/die Arbeitgeber/-in Informationen zum/zur Arbeitnehmer/-in aufbewahrt

Arbeitgeber-/in ist nicht direkt verpflichtet, ein Personaldossier zu führen; Zu Dokumentationszwecken und zur Erfüllung der arbeitsrechtlichen Pflichten (bspw. die Erstellung eines #Arbeitszeugnisses) ist ein Personaldossier in der Praxis jedoch zwingend



Personalverleih

Arbeitgeber-/in(Personalverleihfirma)stellt selber #Arbeitnehmer/-in an und stellt sie gewerbsmässig einem fremden Betrieb (Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung zur Verfügung


Arbeitgeber/-in (Personalverleihfirma) benötigt kantonale Verleihbewilligung im Sitzkanton; benötigt für grenzüberschreitenden Personalverleih zusätzlich eine Verleihbewilligung vom SECO


Hauptanwendungsfall des Personalverleihs ist Temporärarbeit



Personengesellschaft

Gesellschaft, in welcher die Personen das zentrale Element sind

Kapitalgesellschaft



Pfändung

Betreibungsart, mittels welcher das Betreibungsamt eine Sache beschlagnahmt. Ziel ist die Verwertung der Sache, um mit dem Erlös eine offene Rechnung der Gläubigerin / des Gläubigerin zu bezahlen



Probezeit

Zeit, in welcher sich Arbeitgeber/-inund Arbeitnehmer/-inkennen lernen und gegenseitig prüfen können


Entsprechend ist eine Probezeit nicht zulässig, wenn sich Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in bereits kennen


Während der Probezeit beträgt die #Kündigungsfrist sieben Tage


Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-inkönnen eine Probezeit zwischen einem und drei Monaten vertraglich bestimmen



Rachekündigung

missbräuchliche Kündigung



Rahmenfrist

Frist, während welcher eine arbeitslose Person eine Arbeitslosenentschädigung beziehen kann


Frist, während welcher eine arbeitslose Person Beiträge an die #Arbeitslosenversicherung bezahlt haben muss, um Arbeitslosenversicherung beziehen zu können



RAV

= Regionales Arbeitsvermittlungszentrum



Rechtsmittel

Begehren einer Partei an ein oberinstanzliches Gericht, dass dieses den Entscheid des unterinstanzlichen Gerichts überprüfen soll



Rechtsöffnung

Gläubiger-/in kann mit Rechtsöffnung beim Gericht die Beseitigung des #Rechtsvorschlages verlangen



Rechtsvorschlag

Betriebene Person teilt Gläubiger/-in via Betreibungsbeamten/-in (mündlich) oder via Betreibungsamt (schriftlich) mit, dass sie dessen / deren Forderung nicht anerkennt



Referenzauskünfte

Informationen über Leistungen und Verhalten einer/eines Arbeitnehmer/-in, welche aktuelle/-r oder ehemalige/-r Arbeitgeber/-in einem/einer künftigen #Arbeitgeber/-in mitteilt



Reglementierter Beruf

Beruf, den eine Person nur ausüben darf, wenn sie über die nach kantonalem Recht oder Bundesrecht vorgeschriebene Berufsqualifikation verfügt



SBFI

= Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation



Schadenersatz

Ersatz der unfreiwilligen Vermögenseinbusse der/des Geschädigten



Schlichtungsbehörde

Für Schlichtungsverfahren zuständige Behörde



Schlichtungsverfahren

Obligatorisches Verfahren mit dem Ziel, die Parteien auszusöhnen und Vorstufe zum Verfahren vor Gericht

Mediation



Schnupperlehre

Kurzpraktikum, in welchem der oder die Schnupperlernende einen ersten Einblick in den Beruf und den Betrieb erhält. Eine Schnupperlehre ist für Personen ab dem vollendeten 13. Lebensjahr erlaubt

Jugendarbeitsschutz



SECO

= Staatssekretariat für Wirtschaft



Selbstständige Erwerbstätigkeit

Tätigkeit von Personen, welche unter eigenem Namen auf eigene Rechnung unabhängig arbeiten und das eigene wirtschaftliche Risiko tragen

Weitere Hinweise auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit:

  • Erhebliche Investitionen
  • Entscheidbefugnisse über Personen, Finanzen, Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation
  • Nicht an Weisungen Dritter gebunden
  • Mehrere Auftraggeber-/innen
  • Entgeltleistungen nach Auftrag

ACHTUNG: es ist möglich, dass eine Behörde (z.B. Ausgleichskasse) die Selbstständigkeit bejaht, während dem eine andere Behörde (z.B. Steuerbehörde) die Selbstständigkeit verneint



Skala

System, welches Gerichte anwenden, um zu bestimmen, wie lange ein/-e Arbeitgeber/-in dem/der Arbeitnehmer/-in den Lohn weiterzahlen muss, wenn diese-/r krankheitsbedingt die Arbeit nicht leisten kann

Die Skalen werden angewendet, sofern keine Krankentaggeldversicherung besteht und im #Einzelarbeitsvertrag, GAV oder NAV keine für die/den Arbeitnehmer/-in günstigere Regelung besteht.

Basler Skala: BS, BL

Berner Sala: BE, AG, OW, SG, West-CH

Zürcher Skala: ZH, GR



Social Media

Arbeitgeber/-in darf Arbeitnehmer/-in Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit verbieten

Potentielle/-r Arbeitgeber/-in darf sich ohne Zustimmung der Kandidatin/des Kandidaten grundsätzlich keine Informationen via deren/dessen Social Media – Profil besorgen



Solvenz

Zahlungsfähigkeit

Betreibungsregisterauszug



Sonntagsarbeit

Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Arbeitgeber/-inmuss Lohnzuschlag zahlen und Arbeitszeit kompensieren sowie grundsätzlich eine Bewilligung für die Sonntagsarbeit einholen




Stammkapital

Kapital, welches von den Gesellschafter/-innen einer GmbH einbezahlt bzw. über Sacheinlagen eingebracht werden muss



Stempeltage

Tage, während welcher die arbeitslose Person Anspruch auf #Taggelder hat



Strafregisterauszug

Auskunft des Bundesamtes für Justiz über bestimmte rechtskräftige Verurteilungen einer Person in der Schweiz und von Schweizer Bürger-/innen im Ausland

Arbeitgeber/-in kann je nach vorgesehener Position vom/von der möglichen Arbeitnehmer/-in einen Strafregisterauszug verlangen



Suchbemühungen

Arbeitslosenentschädigung



Taggelder



Temporärarbeit

Arbeitgeber/-in(Personalverleihfirma) stellt Arbeitnehmer/-in ausschliesslich zum Zwecke des Verleihs an und führt selber keine eigene Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb.

Personalverleih



Tendenzbetrieb

Betrieb mit einer ideellen Zielsetzung, so beispielsweise mit einer politischen oder religiösen Zielsetzung



Teuerung

Anstieg des allgemeinen Preisniveaus



Überstunden

Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bis zur Höchstarbeitszeit übersteigen; Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in können Entschädigung für Überstunden schriftlich ausschliessen und/oder den gesetzlichen Zuschlag von 25% wegbedingen

Überzeit



Überwachung am Arbeitsplatz

Arbeitgeber/-in darf das Verhalten der/des Arbeitnehmer/-in am Arbeitsplatz nicht mit Überwachungs- und Kontrollsystemen überwachen



Überzeit

Arbeitsstunden, welche die gesetzliche #Höchstarbeitszeit überschreiten


Arbeitgeber/-in muss Überzeit grundsätzlich mit 25% Zuschlag entschädigen



Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, welches durch Kündigung oder durch #einvernehmliche Auflösung beendet werden kann



Unfall

Die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat

Krankheit



Ungültigkeit

Entscheid, der anfechtbar oder nichtig ist



Vereinfachte Buchhaltung

Buchführung



Verjährung

Ein verjährter Anspruch ist nicht mehr durchsetzbar, weil eine bestimmte Frist abgelaufen ist

Gericht/Behörde berücksichtigt Verjährung nicht von Amtes wegen. Partei muss Einrede machen

Verwirkung



Verwarnung

Schriftliche Beschreibung eines durch Arbeitgeber/-in kritisierten Verhaltens der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers sowie der unmittelbaren sowie möglichen späteren Folgen .



Verwirkung

Ein verwirkter Anspruch besteht nicht mehr, weil eine bestimmte Frist abgelaufen ist


Gericht/Behörde berücksichtigt Verwirkung von Amtes wegen.

Verjährung



Vorsorgliche Beweisführung

Beweisabnahme, welche das Gericht vor Abschluss des Hauptverfahrens durchführt.



Vorstellungsgespräch

Gespräch zwischen Arbeitgeber/-in und mögliche-/r Arbeitnehmer/-in, Etappe des #Bewerbungsverfahrens

Auskunftspflicht

Offenbarungspflicht



Weisungsrecht

Recht Arbeitgeber/-inzu bestimmen, wo, wie und wann Arbeitnehmer/-in arbeiten muss



Zahlungsverzug

Schuldner/-in zahlt fällige Forderung nicht, obwohl er/sie weiss, dass er/sie Forderung begleichen müsste



Zeitlohn

Lohn, welcher nach Zeitabschnitten bemessen wird

Akkordlohn

Bereitschaftslohn



Zugang

Mitteilung gilt als zugegangen, wenn

  • sie persönlich entgegengenommen wurde; zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich quittiert werden
  • sie als eingeschriebener Brief geschickt wurde und entgegengenommen wurde oder sobald die Abholungseinladung im Briefkasten von Empfänger/-in ist.