Begriffe&Abkürzungen
Abmahnung
AG
= Aktiengesellschaft
Gesellschafter/-innen
- beteiligen sich anonym
- haften grundsätzlich nicht persönlich
AHV
= Alters- und Hinterbliebenenversicherung
Obligatorische Rentenversicherung, welche nach Erreichung des Rentenalters das Existenzminimum decken soll
Arbeitgeber/-in
- zahlt die Hälfte des Beitrages an die AHV
Arbeitnehmer/-in
- zahlt die Hälfte des Beitrages an die AHV
Ältere Arbeitnehmende
- hat auch bei älterer Arbeitnehmer/-in grundsätzlich Kündigungsfreiheit
- muss erhöhte Fürsorgepflicht beachten und mildere Massnahmen prüfen
- verletzt Arbeitgeber/-in erhöhte Fürsorgepflicht kann eine Kündigung #missbräuchlich sein
Arbeitnehmer/-in
- kann missbräuchliche Kündigung anfechten (#anfechtbar)
- erhält bei Arbeitslosigkeit mehr #Stempeltage sowie grundsätzlich eine bis zur Pensionierung erweiterte #Rahmenfrist
Anfechtbar
Entscheid ist gültig, sofern er nicht angefochten wird. Gericht/Behörde berücksichtigt Anfechtbarkeit nicht von Amtes wegen
Anstellungsdiskriminierung
lehnt die Anstellung einer Person aufgrund deren Geschlechts ab und kann diese Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts nicht rechtfertigen
Arbeitgeber/-in
- ist, wer Arbeitnehmer/-in beschäftigt und diesen einen #Lohn entrichtet
- hat Weisungsrecht gegenüber #Arbeitnehmer/-innen
- bestimmt die Arbeitsorganisation
- stellt Arbeitsgeräte zur Verfügung
- trägt Unternehmensrisiko
- kann juristische oder natürliche Person sein
Personalverleiher/-in
- ist Arbeitgeber/-in im Rahmen des #Personalverleihs
Arbeitnehmer/-in
- ist, wer sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienste #Arbeitgebers/-in gegen Zahlung eines Lohnes verpflichtet
- hat Weisungen #Arbeitgebers/-in zu befolgen
- ist in die Arbeitsorganisation #Arbeitgebers/-in eingegliedert
- trägt kein Unternehmensrisiko
Arbeitsbestätigung
Dokument, in welchem Arbeitgeber/-in Auskunft über Funktion, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitnehmer/-in gibt.
Arbeitslosenentschädigung
Ersatzzahlungen der #Arbeitslosenversicherung für Personen, welche keine Arbeitsstelle mehr haben
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Versicherung, welche bei ganzer oder teilweiser Erwerbslosigkeit den Erwerbsausfall teilweise deck
Arbeitsvermittlung
Wer regelmässig und gegen Entgelt Arbeit vermittelt bzw. stellensuchendeArbeitnehmer/-in mit Arbeitgeber/-inzusammenführt, benötigt kantonale Vermittlungsbewilligung im Sitzkanton
Arbeitsvertrag
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in, gemäss welcher Arbeitnehmer/-indie Arbeitskraft zur Verfügung stellt und Arbeitgeber/-in Lohn entrichtet bzw. den Umständen nach entrichten müsste
Arbeitszeit
Zeit, während der Arbeitnehmer/-in dem/der Arbeitgeber-/in die Arbeitskraft zur Verfügung stellt
#Nacht- und Sonntagsarbeit
Arbeitszeugnis
Dokument, in welchem Arbeitgeber/-in Auskunft über Funktion, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses mit #Arbeitnehmer/-in sowie die Leistungen und das Verhalten der/des #Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers gibt
Aufhebungsvertrag
Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in jederzeit und ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen auflösen
Auskunftspflicht
VerpflichtungArbeitnehmer/-inbeim Bewerbungsverfahren und während des Arbeitsverhältnisses Arbeitgeber/-in Auskunft zu Fragen zu geben, welche das (künftige) Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen.
Auskunftspflicht umfasst grundsätzlich keine Antworten zu Fragen betreffend die religiösen oder politischen Ansichten, die Gesundheit und die private Lebensweise.
Ausnahmen:
#Tendenzbetriebe
- Falls diese Eigenschaften die Arbeit verunmöglichen
Ausserordentliche Kündigung
Aussteuerung
Ausgesteuert ist, wer
- Höchstanspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft hat oder keinen Anspruch mehr auf Taggelder hat, weil die zweijährige #Rahmenfrist erloschen ist
Ausweis B
Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, welche Ausländer-/in zum Aufenthalt mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt, Gültigkeit 5 Jahre (EU-/EFTA-Bürger-/innen) bzw. 1 Jahr (Bürger-/innen von Drittstaaten)
Ausweis C
Niederlassungsbewilligung, welche Ausländer/-in zum unbeschränkten und bedingungslosen Aufenthalt in der Schweiz berechtigt
Ausweis F
Ausweis für Personen, welche aus der Schweiz weggewiesen wurden, der Vollzug der Wegweisung aber unmöglich, unzumutbar oder unzulässig ist, Gültigkeit 12 Monate
Kantonale Behörden können die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilen
Ausweis G
Grenzgängerbewilligung, welche Ausländer-/in mit Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone zur Erwerbstätigkeit in der benachbarten Schweizer Grenzzone berechtigt, Gültigkeit 5 Jahre
Ausweis L
Kurzaufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, welche Ausländer-/in zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigt, Gültigkeit 3 Monate bis 1 Jahr
Ausweis N
Ausweis für Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben.
Kantonale Behörden können grundsätzlich die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilen.
Basler Skala
Befristetes Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis, welches zum vertraglich vereinbarten Termin endet. Eine vorherige Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn dies vertraglich oder einvernehmlich vereinbart wurde oder durch eine fristlose Kündigung
Bereitschaftslohn
Lohn für Zeit, in welcher Arbeitnehmer/-in auf Abruf bereit ist, Arbeit zu leisten
Berner Skala
Berufsausübungsbewilligung
Bewilligung, welcher der Kanton zur Ausübung eines #reglementierten Berufs im Gesundheitswesen erteilt
Betreibungsamt Behörde, welche für das Betreibungsverfahren zuständig ist
Betreibungsrechtliches Existenzminimum
Existenzminimum gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz
Betreibungsregisterauszug
Auskunft des #Betreibungsamtes über bei dem entsprechenden Betreibungsamt verzeichnete Betreibungen und Verlustscheine einer Person
Betreibungsverfahren
Verfahren, mittels welchem das Betreibungsamt nicht bezahlte Geldforderungen eintreibt
Beweislast
Wer für sich ein Recht in Anspruch nimmt, muss die damit zusammenhängenden Tatsachen beweisen
Bewerbungsdossier
Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse usw.) mit welchen sich mögliche/-r Arbeitnehmer/-in bei mögliche/-n Arbeitgeber/-in bewirbt
Bewerbungsverfahren
Verfahren, in welchem sich #Arbeitgeber/-in für die Anstellung Arbeitnehmer/-in entscheidet.
Bilanz
Gegenüberstellung von Aktiven (Vermögen) und Passiven (Schulden) eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Buchführung
Ordentliche Buchhaltung umfasst #Inventar, Bilanz und Erfolgsrechnung
Vereinfachte Buchhaltung umfasst die Informationen über die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage
BYOD
= Bring your own device
nutzt privates IT-Gerät zum Arbeiten
- entschädigt Arbeitnehmer-/in vorbehältlich anderer vertraglicher Regelung
- kann BYOD ausdrücklich oder stillschweigend genehmigen
EFTA
= Europäische Freihandelsassoziation
Zwischenstaatliche Organisation, die den Freihandel und die wirtschaftliche Integration der vier Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz fördert
EHRA
= Eidgenössisches Handelsregisteramt
Amt, welches für die Oberaufsicht über die kantonalen #Handelsregisterämter zuständig ist
Einfache Gesellschaft
Zwei oder mehr Personen, welche sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln vertraglich verbunden haben
Einsatzbetrieb
Arbeitsort Arbeitnehmer/-in im Rahmen des #Personalverleihs
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags
Auflösung des Arbeitsvertrags im gegenseitigen Einverständnis zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in
Einzelarbeitsvertrag
Vertrag zwischen Arbeitgeber-/in und Arbeitnehmer-/in mit ausschliesslicher Wirkung zwischen diesen beiden Parteien
Einzelfirma
Einzelunternehmen
Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit, welches von einer Einzelperson ohne weitere Organe geführt wird. Diese haftet unbeschränkt
Empfang
Erfolgsrechnung
Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Ziel, den Erfolg (Gewinn oder Verlust) zu ermitteln
Erwerbslos Erwerbslos ist, wer ohne Arbeit ist und unmittelbar eine neue Stelle antreten könnte.
EU
= Europäische Union
Wirtschaftliche und politische Vereinigung von den 28 Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern
Existenzminimum
Mittel, welche für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind.
Betreibungsrechtliches Existenzminimum
#Existenzminimum gemäss Ergänzungsleistungen zur #AHV/#V
Existenzminimum gemäss Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
#Existenzminimum gemäss Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Fälligkeit
Zeitpunkt, zu welchem Schuldner/-in eine Forderung spätestens begleichen bzw. eine Rechnung spätestens bezahlen muss
Familienpflichten
Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen
Arbeitnehmer/-inmit Familienpflichten
- darf nur mit seinem/ihren Einverständnis zu Überzeitarbeit beigezogen werden
- hat Anrecht, dass ihm/ihr eine Mittagspause von wenigstens 1½ Stunden gewährt wird
- darf gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eigene kranken Kinder während bis zu drei Tagen betreuen
Familienzulage
Zulage, welche die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleicht. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie je nach Kanton auch Geburts- und Adoptionszulagen
Berechtigt sind Arbeitnehmer/-in, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen
Ferien
Bezahlte freie Tage, die der Erholung der/des Arbeitnehmer-/in dienen
- Mindestanspruch nach Obligationenrecht: 4 Wochen
Freiwilligenarbeit
Arbeit, welche aus freiem Willen ohne Lohn geleistet wird
Fristlose Kündigung
Kündigung ohne Einhaltung der #Kündigungsfrist
Nur zulässig, wenn es dem/der Kündigenden nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Dies wird angenommen, wenn Arbeitgeber/-in bzw. Arbeitnehmer/-in Pflicht in schwerwiegender Weise verletzt hat oder nach #Verwarnung mit Kündigungsandrohung auch, wenn er oder sie eine Pflicht wiederholt geringfügig verletzt hat
Fürsorgepflicht
Pflicht der/des Arbeitgeber/-in, die Persönlichkeit der/des Arbeitgeber-/in zu schützen. Aus der Fürsorgepflicht ergeben sich mehrere Einzelpflichten, so beispielsweise die Pflichten
- Ferien und Freizeit zu gewähren
- vor Mobbing und Belästigung zu schützen
- auf das Alter Rücksicht zu nehmen
- die Gesundheit zu schützen
- den Datenschutz zu gewährleisten
- usw
GAV
= Gesamtarbeitsvertrag
Vertrag zwischen Arbeitgeber-/innen bzw. Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden, der die Arbeitsbedingungen regelt. Die normativen Bestimmungen des GAV gelten direkt für alle Arbeitnehmer/-innen, die dem entsprechenden Verband angehören und die bei einem/einer am GAV beteiligten Arbeitgeber/-inbeschäftigt sind
Gehalt
Gericht
Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt
Gerichtsstand
Ort des zuständigen #Gerichts
GmbH
= Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Gesellschafter/-innen sind natürliche Personen und haften nicht persönlich
- Mischform von Kollektivgesellschaft und #Aktiengesellschaft
Handelsregister
Öffentliche Datenbank, welche die wichtigsten Angaben der nach „kaufmännischer“ Art geführten Unternehmen wie beispielsweise #Aktiengesellschaften, Einzelunternehmen, #Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder #Kollektivgesellschaften enthält
Handelsregisteramt
Kantonale Behörde, welche das Handelsregister führt
Höchstarbeitszeit
Begrenzung der Arbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz
Insolvenzentschädigung
Leistung der #Arbeitslosenversicherung, welche bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers die Lohnforderungen der Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmerin für geleistete Arbeit deckt. Die Insolvenzentschädigung wird während der Zeitspanne ausbezahlt, in welcher Arbeitnehmer/-in nicht für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht
Begrenzt auf die letzten 4 Monate des Arbeitsverhältnisses und den Höchstbetrag des versicherten Lohnes
Inventar
Verzeichnis über alle Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens
IV
= Invalidenversicherung
Obligatorische Versicherung welche invaliden Versicherten die Existenzgrundlage über Eingliederungsmassnahmen und/oder Geldleistungen sichert
Jugendarbeitsschutz
Regeln, welche die Jugendlichen am Arbeitsplatz vor negativen Einflüssen auf ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schützen
Beschäftigungsverbote
- Personen bis zum vollendeten 15. Altersjahr
- Grundsätzlich totales Beschäftigungsverbot
- Personen bis zum vollendeten 18. Altersjahr
- Beschäftigung grundsätzlich erlaubt mit Einschränkungen
Arbeitszeit
- Für Personen vom vollendeten 18. Altersjahr gelten besondere Vorschriften für die Arbeitszeit
Kapitalgesellschaft
Gesellschaft, in welcher das Kapital das zentrale Element ist, z.B. #AG
Kaufmännische Art
Führungsweise mit kaufmännischem Betrieb und einer geordneten Buchhaltung
Klageanerkennung
Beklagte Partei erkennt Klage an, Gericht schreibt Verfahren ab
Klagebewilligung
Genehmigung der Schlichtungsbehörde, mittels welcher die Partei beim Gericht Klage einreichen kann
Kollektivgesellschaft
- Handelsgesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- Gesellschafter-/innen sind natürliche Personen
- Gesellschafter-/innen haften unbeschränkt und solidarisch
Konkurrenzverbot
Vertraglich vereinbartes Verbot für Arbeitnehmer/-in, den/die Arbeitgeber/-in während oder nach dem Arbeitsverhältnis zu konkurrenzieren
Vertrag
- muss Konkurrenzverbot örtlich und nach dem Gegenstand angemessen begrenzen und darf grundsätzlich 3 Jahre ab letztem Arbeitstag nicht übersteigen
- darf Konkurrenzverbot nur verankern, wenn #Arbeitnehmer/-in bei der Arbeit Einblick in Kreis der Kunden/Kundinnen oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse erhalten hat
Konkurs
Gerichtliche Auflösung einer Firma wegen derer Zahlungsunfähigkeit
- erhält ab Konkurseröffnung Arbeitslosengeld
- kann innerhalb von 60 Tagen nach Publikation der Konkurseröffnung #Insolvenzentschädigung beantragen
Krankentaggeldversicherung
Freiwillige Versicherung, welche das Risiko des krankheitsbedingten Lohnausfalls deckt
#Skalen
Krankheit
Jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat
Kündigung
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
Kündigungsfreiheit
Freiheit für Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in, das Arbeitsverhältnis unter Einhalt der Kündigungsfrist grundsätzlich jederzeit und ohne Begründung zu kündigen
jedoch Missbräuchliche Kündigung
Kündigungsfristen
Die Zeit ab dem 1. des Folgemonats nach Empfang der Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dauer abhängig davon, ob die #Probezeit bereits beendet ist, was vertraglich geregelt wurde und/oder wie lange das Dienstverhältnis schon dauert
Kündigungsgründe
Anlass, warum Arbeitgeber/-in oder #Arbeitnehmer/-in kündigt
Kündigende Partei muss Kündigung auf Verlangen schriftlich begründen
Kündigungssperrfrist
Frist, während welcher eine Kündigung als Kündigung zu Unzeit gilt und entsprechend nichtig ist
Wird die Kündigung vor Beginn der Sperrfrist ausgesprochen, bleibt die Kündigung gültig, die Kündigungsfrist wird aber während der Sperrfrist unterbrochen
Sperrfristen sind zu beachten bei:
- Schwangerschaft und nach der Niederkunft
- der teilweisen oder ganzen Arbeitsunfähigkeit bedingt durch eine Krankheit oder einen Unfall
- dem schweizerischen Militär-, Schutz- oder Zivildienst
- einer von der Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland
Kündigung zu Unzeit
Eine Kündigung, die während einer Sperrfrist erfolgt und deswegen nichtig ist
Kurzarbeit
Reduzierung oder Einstellung der Arbeit in einem Betrieb wegen eines vorübergehenden Auftragsausfalls
Kurzarbeitsentschädigung
Leistung der #Arbeitslosenversicherung bei Kurzarbeit, umfasst 80% des wegfallenden Lohns
Arbeitgeber/-in muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit die Voranmeldung an die kantonal zuständige Stelle schicken
Liquidation
Auflösung eines Unternehmens
Lohn
Gegenleistung derArbeitgeber/-in für die vom Arbeitnehmer/-invon der Arbeitnehmerin geleistete Arbeit.
Lohnabrechnung
Obligatorischer und schriftlicher Beleg der Lohnauszahlung mit folgenden Informationen:
- Grundlohn
- Lohnabzüge
- Allfällige Zulagen, Entschädigungen, Gratifikationen usw.
Lohnabzüge
Abzüge vom Lohn zur Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitgeber/-in undArbeitnehmer/-in bezahlen je die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die AHV, IV, EO und die ALV
Arbeitgeber/-in kann Prämie für folgende Sozialversicherung Arbeitnehmer/-in überwälzen
- Nichtberufsunfallversicherung
Arbeitgeber/-in muss mindestens gleich viel Prämien wie Arbeitnehmer-/in zahlen
- Berufliche Vorsorge
- Krankentaggeldversicherung
Massenentlassung
Entlassung
- in Betrieben
- mit 20-100 Mitarbeitenden: von 10 oder mehr Personen
- mit 100-300 Mitarbeitenden: von mindestens 10% der Arbeitnehmer-/innen
- mit mindestens 301 Mitarbeitenden: von mindestens 30 Personen
- innerhalb von 30 Tagen
ohne Zusammenhang mit der Person der/des Arbeitnehmer/-in oder des Arbeitnehmers
Mediation
Freiwilliges Verfahren zur Aussöhnung der Parteien und Alternative zum Verfahren vor Gericht
Mehrwertsteuer
Vom Bund erhobene Steuer auf den Konsum von Produkten und Dienstleistungen
Meldepflicht
Pflicht einer Person aus den #EU/-EFTA-Staaten, die Ausübung eines #reglementierten Berufs beim SBFI zu melden.
Mindestlohn
Lohn, welcher nicht unterschritten werden darf (gesetzlich verankert in den Kantonen Neuenburg und Jura)
Teilweise vereinbart in GAV
Missbräuchliche Kündigung
Kündigung, wenn der Grund für sie missbräuchlich ist und einen Entschädigungsanspruch zur Folge hat. Die missbräuchliche Kündigung ist wirksam.
Entlassungsgründe, die missbräuchlich sein können:
- Persönliche Eigenschaft/Geschlecht
- Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts
- Zusammenhang mit Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis
- Zusammenhang mit obligatorischen gesetzlichen Pflichten wie dem Militärdienst;Gewerkschaftliches Engagement der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers
- Bei Verletzung der Fürsorgepflicht (Ältere Arbeitnehmende)
Grund, der missbräuchlich ist:
- Fehlende Konsultation im Rahmen einer Massenentlassung
Mobbing
Feindliches, systematisches und dauerndes Verhalten von Arbeitskolleg/-in, mit welchem sie Arbeitnehmer/-in ausgrenzen
Nachtarbeit
Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr
Arbeitgeber/-in muss Lohnzuschlag zahlen, je nach Dauer die Arbeitszeit kompensieren sowie eine Bewilligung für die Nachtarbeit einholen
Nebenbeschäftigung
Bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers für einen Dritten
Erlaubt, sofern
- sie Arbeitgeber/-in nicht konkurrenziert und Arbeitnehmer-/in mit Nebenbeschäftigung nicht die Treuepflicht verletzt
Nichtig
Entscheid ist unwirksam
Gericht/Behörde berücksichtigt Nichtigkeit von Amtes wegen
Nutzungsreglement Internet
Information des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin darüber, wie Arbeitnehmer/-in E-Mail und Internet nutzen darf
Offenbarungspflicht
Verpflichtung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers beim Bewerbungsverfahren und während des Arbeitsverhältnisses den/die Arbeitgeber/-inAuskunft von sich aus zu Informationen zu geben, welche das (künftige) Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen
Ordentliche Kündigung
Kündigung unter Einhaltung der vertrags- oder gesetzesmässigen Kündigungsfrist
Personaldossier
Datensammlung, in welcher der/die Arbeitgeber/-in Informationen zum/zur Arbeitnehmer/-in aufbewahrt
Arbeitgeber-/in ist nicht direkt verpflichtet, ein Personaldossier zu führen; Zu Dokumentationszwecken und zur Erfüllung der arbeitsrechtlichen Pflichten (bspw. die Erstellung eines #Arbeitszeugnisses) ist ein Personaldossier in der Praxis jedoch zwingend
Personalverleih
Arbeitgeber-/in(Personalverleihfirma)stellt selber #Arbeitnehmer/-in an und stellt sie gewerbsmässig einem fremden Betrieb (Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung zur Verfügung
Arbeitgeber/-in (Personalverleihfirma) benötigt kantonale Verleihbewilligung im Sitzkanton; benötigt für grenzüberschreitenden Personalverleih zusätzlich eine Verleihbewilligung vom SECO
Hauptanwendungsfall des Personalverleihs ist Temporärarbeit
Personengesellschaft
Gesellschaft, in welcher die Personen das zentrale Element sind
Pfändung
Betreibungsart, mittels welcher das Betreibungsamt eine Sache beschlagnahmt. Ziel ist die Verwertung der Sache, um mit dem Erlös eine offene Rechnung der Gläubigerin / des Gläubigerin zu bezahlen
Probezeit
Zeit, in welcher sich Arbeitgeber/-inund Arbeitnehmer/-inkennen lernen und gegenseitig prüfen können
Entsprechend ist eine Probezeit nicht zulässig, wenn sich Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in bereits kennen
Während der Probezeit beträgt die #Kündigungsfrist sieben Tage
Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-inkönnen eine Probezeit zwischen einem und drei Monaten vertraglich bestimmen
Rahmenfrist
Frist, während welcher eine arbeitslose Person eine Arbeitslosenentschädigung beziehen kann
Frist, während welcher eine arbeitslose Person Beiträge an die #Arbeitslosenversicherung bezahlt haben muss, um Arbeitslosenversicherung beziehen zu können
RAV
= Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
Rechtsmittel
Begehren einer Partei an ein oberinstanzliches Gericht, dass dieses den Entscheid des unterinstanzlichen Gerichts überprüfen soll
Rechtsöffnung
Gläubiger-/in kann mit Rechtsöffnung beim Gericht die Beseitigung des #Rechtsvorschlages verlangen
Rechtsvorschlag
Betriebene Person teilt Gläubiger/-in via Betreibungsbeamten/-in (mündlich) oder via Betreibungsamt (schriftlich) mit, dass sie dessen / deren Forderung nicht anerkennt
Referenzauskünfte
Informationen über Leistungen und Verhalten einer/eines Arbeitnehmer/-in, welche aktuelle/-r oder ehemalige/-r Arbeitgeber/-in einem/einer künftigen #Arbeitgeber/-in mitteilt
Reglementierter Beruf
Beruf, den eine Person nur ausüben darf, wenn sie über die nach kantonalem Recht oder Bundesrecht vorgeschriebene Berufsqualifikation verfügt
SBFI
= Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Schadenersatz
Ersatz der unfreiwilligen Vermögenseinbusse der/des Geschädigten
Schlichtungsverfahren
Obligatorisches Verfahren mit dem Ziel, die Parteien auszusöhnen und Vorstufe zum Verfahren vor Gericht
Schnupperlehre
Kurzpraktikum, in welchem der oder die Schnupperlernende einen ersten Einblick in den Beruf und den Betrieb erhält. Eine Schnupperlehre ist für Personen ab dem vollendeten 13. Lebensjahr erlaubt
SECO
= Staatssekretariat für Wirtschaft
Selbstständige Erwerbstätigkeit
Tätigkeit von Personen, welche unter eigenem Namen auf eigene Rechnung unabhängig arbeiten und das eigene wirtschaftliche Risiko tragen
Weitere Hinweise auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit:
- Erhebliche Investitionen
- Entscheidbefugnisse über Personen, Finanzen, Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation
- Nicht an Weisungen Dritter gebunden
- Mehrere Auftraggeber-/innen
- Entgeltleistungen nach Auftrag
ACHTUNG: es ist möglich, dass eine Behörde (z.B. Ausgleichskasse) die Selbstständigkeit bejaht, während dem eine andere Behörde (z.B. Steuerbehörde) die Selbstständigkeit verneint
Skala
System, welches Gerichte anwenden, um zu bestimmen, wie lange ein/-e Arbeitgeber/-in dem/der Arbeitnehmer/-in den Lohn weiterzahlen muss, wenn diese-/r krankheitsbedingt die Arbeit nicht leisten kann
Die Skalen werden angewendet, sofern keine Krankentaggeldversicherung besteht und im #Einzelarbeitsvertrag, GAV oder NAV keine für die/den Arbeitnehmer/-in günstigere Regelung besteht.
Basler Skala: BS, BL
Berner Sala: BE, AG, OW, SG, West-CH
Zürcher Skala: ZH, GR
Stammkapital
Kapital, welches von den Gesellschafter/-innen einer GmbH einbezahlt bzw. über Sacheinlagen eingebracht werden muss
Stempeltage
Tage, während welcher die arbeitslose Person Anspruch auf #Taggelder hat
Strafregisterauszug
Auskunft des Bundesamtes für Justiz über bestimmte rechtskräftige Verurteilungen einer Person in der Schweiz und von Schweizer Bürger-/innen im Ausland
Arbeitgeber/-in kann je nach vorgesehener Position vom/von der möglichen Arbeitnehmer/-in einen Strafregisterauszug verlangen
Taggelder
- Form, in welcher die Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt wird.
- Form, in welcher die Entschädigung bei der Arbeitsverhinderung durch Krankheit ausbezahlt wird, sofern eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen wurde.
- Form, in welcher die Entschädigung bei der Arbeitsverhinderung durch Unfall ausbezahlt wird.
Temporärarbeit
Arbeitgeber/-in(Personalverleihfirma) stellt Arbeitnehmer/-in ausschliesslich zum Zwecke des Verleihs an und führt selber keine eigene Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb.
Tendenzbetrieb
Betrieb mit einer ideellen Zielsetzung, so beispielsweise mit einer politischen oder religiösen Zielsetzung
Teuerung
Anstieg des allgemeinen Preisniveaus
Überstunden
Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bis zur Höchstarbeitszeit übersteigen; Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in können Entschädigung für Überstunden schriftlich ausschliessen und/oder den gesetzlichen Zuschlag von 25% wegbedingen
Überwachung am Arbeitsplatz
Arbeitgeber/-in darf das Verhalten der/des Arbeitnehmer/-in am Arbeitsplatz nicht mit Überwachungs- und Kontrollsystemen überwachen
Überzeit
Arbeitsstunden, welche die gesetzliche #Höchstarbeitszeit überschreiten
Arbeitgeber/-in muss Überzeit grundsätzlich mit 25% Zuschlag entschädigen
Unbefristetes Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, welches durch Kündigung oder durch #einvernehmliche Auflösung beendet werden kann
Unfall
Die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat
Verjährung
Ein verjährter Anspruch ist nicht mehr durchsetzbar, weil eine bestimmte Frist abgelaufen ist
Gericht/Behörde berücksichtigt Verjährung nicht von Amtes wegen. Partei muss Einrede machen
Verwarnung
Schriftliche Beschreibung eines durch Arbeitgeber/-in kritisierten Verhaltens der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers sowie der unmittelbaren sowie möglichen späteren Folgen .
Verwirkung
Ein verwirkter Anspruch besteht nicht mehr, weil eine bestimmte Frist abgelaufen ist
Gericht/Behörde berücksichtigt Verwirkung von Amtes wegen.
Vorsorgliche Beweisführung
Beweisabnahme, welche das Gericht vor Abschluss des Hauptverfahrens durchführt.
Vorstellungsgespräch
Gespräch zwischen Arbeitgeber/-in und mögliche-/r Arbeitnehmer/-in, Etappe des #Bewerbungsverfahrens
Zahlungsverzug
Schuldner/-in zahlt fällige Forderung nicht, obwohl er/sie weiss, dass er/sie Forderung begleichen müsste
Zugang
Mitteilung gilt als zugegangen, wenn
- sie persönlich entgegengenommen wurde; zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich quittiert werden
- sie als eingeschriebener Brief geschickt wurde und entgegengenommen wurde oder sobald die Abholungseinladung im Briefkasten von Empfänger/-in ist.
Social Media
Arbeitgeber/-in darf Arbeitnehmer/-in Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit verbieten
Potentielle/-r Arbeitgeber/-in darf sich ohne Zustimmung der Kandidatin/des Kandidaten grundsätzlich keine Informationen via deren/dessen Social Media – Profil besorgen