Begriffe&Abkürzungen

Handänderungssteuer

Steuer auf den Wechsel der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über eine Liegenschaft

ACHTUNG:

  • Wird nicht erhoben in SZ
  • AG, GL, SH, UR, ZG und ZH erheben entsprechende Gebühren
  • SO erhebt Handänderungssteuer nicht bei Eigennutzung der Liegenschaft

unmittelbares gesetzliches Grundpfandrecht