Begriffe&Abkürzungen

Jugendarbeitsschutz

Regeln, welche die Jugendlichen am Arbeitsplatz vor negativen Einflüssen auf ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schützen

Beschäftigungsverbote

  • Personen bis zum vollendeten 15. Altersjahr
    • Grundsätzlich totales Beschäftigungsverbot
  • Personen bis zum vollendeten 18. Altersjahr
    • Beschäftigung grundsätzlich erlaubt mit Einschränkungen

Arbeitszeit

  • Für Personen vom vollendeten 18. Altersjahr gelten besondere Vorschriften für die Arbeitszeit