Begriffe&Abkürzungen
Jugendarbeitsschutz
Regeln, welche die Jugendlichen am Arbeitsplatz vor negativen Einflüssen auf ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schützen
Beschäftigungsverbote
- Personen bis zum vollendeten 15. Altersjahr
- Grundsätzlich totales Beschäftigungsverbot
- Personen bis zum vollendeten 18. Altersjahr
- Beschäftigung grundsätzlich erlaubt mit Einschränkungen
Arbeitszeit
- Für Personen vom vollendeten 18. Altersjahr gelten besondere Vorschriften für die Arbeitszeit