Begriffe&Abkürzungen
Kabelanschluss
Ermöglicht den Empfang von TV-Signalen über das lokale Kabelnetz
Mieter/-in
- muss keine Abogebühren bezahlen, wenn er/sie das entsprechende Abo nicht nutzt
- teilt Vermieter/-in mit, falls er/sie Abo nicht (mehr) nutzt
- ist nicht verpflichtet, für Plombierung zu sorgen und/oder zu bezahlen.