Begriffe&Abkürzungen
Bauhandwerkerpfandrecht
Handwerker/-innen bzw. Unternehmen können:
- Pfandrecht im #Grundbuch eintragen lassen, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden:
- für bereits geleistete Arbeiten oder
- massangefertigtes Material
- bei nach wie vor nicht erfolgter Bezahlung Grundstück versteigern lassen.
Eigentümer/-in muss
Rechnung bezahlen, auch wenn er/sie bereits Betrag bereits einem Generalunternehmen überwiesen hat.
#Vormerkung