Begriffe&Abkürzungen

Bauhandwerkerpfandrecht

Handwerker/-innen bzw. Unternehmen können:

  • Pfandrecht im #Grundbuch eintragen lassen, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden:
    • für bereits geleistete Arbeiten oder
    • massangefertigtes Material
  • bei nach wie vor nicht erfolgter Bezahlung Grundstück versteigern lassen.


Eigentümer/-in muss

Rechnung bezahlen, auch wenn er/sie bereits Betrag bereits einem Generalunternehmen überwiesen hat.

Pfändung

#Vormerkung