Begriffe&Abkürzungen
Grundpfandrecht
Inhaber/-in des Grundpfandrechts kann das Grundstück verwerten lassen, wenn Eigentümer/-in die durch das Grundpfandrecht gesicherte Forderung nicht bezahlt.
Inhaber/-in des Grundpfandrechts kann das Grundstück verwerten lassen, wenn Eigentümer/-in die durch das Grundpfandrecht gesicherte Forderung nicht bezahlt.