Konsum & Internet
Darf ein Online-Shop mir bezahlte Ware nicht liefern?

Darf ein Online-Shop mir bezahlte Ware nicht liefern? Ich hatte Waren in einem Online-Shop bestellt und bezahlt, aber nie erhalten.
Nein. Ein Online-Shop hat wie jeder anderer Verkäufer die Pflicht, seinen Teil des Kaufvertrages zu erfüllen.
Hat der Online-Shop in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen Sie mit Ihrem Kauf zugestimmt haben, nichts anderes festgehalten, gelten folgende Bestimmungen: Liefert er nicht, müssen Sie den Online-Shop grundsätzlich mahnen und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen, wobei „angemessen“ je nach gekaufter Ware unterschiedlich lange dauert. Erfüllt der Online-Shop auch innert der von Ihnen gesetzten Frist nicht, können Sie grundsätzlich Schadenersatz verlangen. Wollen Sie nach unbenutztem Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist die Ware nicht mehr, können Sie grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten und Ihre bereits geleistete Zahlung zurückfordern.
Bleibt die Lieferung ganz aus und weigert sich der Online-Shop, Ihnen Schadenersatz zu leisten, können Sie gegen den Shop-Betreiber eine Strafanzeige oder einen Strafantrag einreichen.
Falls Sie über PayPal, ClickandBuy oder einen anderen vergleichbaren Online-Bezahldienst bezahlt haben, können Sie Ihre Vorauszahlung zurückfordern. Ob Ihnen der Online-Bezahldienst den Betrag ganz oder teilweise zurückerstattet, hängt von dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.