Gesundheit
Ich bin pflegebedürftig, will aber zuhause wohnen bleiben. Ich bin nur grundversichert und meine Krankenkasse will die Pflegeleistungen nicht übernehmen, weil ein Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim günstiger käme. Darf meine Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen?

Ja. Seit der per Anfang 2014 umsetzten neuen Pflegefinanzierung gilt zwar der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Die obligatorische Krankenkasse übernimmt einen Anteil an den ambulanten Pflegeleistungen, sofern sie aufgrund einer ärztlichen Anordnung erbracht werden. Allerdings müssen die Pflegeleistungen wirtschaftlich sein. Insbesondere bei einem grossen täglichen Pflegeaufwand ist eine stationäre Betreuung im Pflegeheim günstiger. Die Krankenkasse darf entsprechend ihren Beitrag kürzen und nur diejenigen Kosten übernehmen, welche sie auch für die stationäre Pflege bezahlen müsste.
Ungeachtet dessen, ob Sie sich zu Hause oder im Heim pflegen lassen, bezahlt der Kanton oder die Gemeinde einen bestimmten Betrag der Kosten. Auch Sie müssen einen Anteil – maximal 20 Prozent – der Pflegekosten übernehmen. Gegebenenfalls sind Sie gezwungen, auch auf Ihr Vermögen zurückzugreifen, sofern dieses 37‘500 CHF (Alleinstehende) bzw. 60‘000 CHF (Ehepaare) übersteigt. Im Falle eines Vermögens in Form eines Eigenheims sind die Freibeträge höher, zwischen 112‘500 CHF und 300‘000 CHF.