Konsum & Internet

Ich habe mich online von einer Ärztin beraten lassen. Diese hat eine Grippe diagnostiziert, obwohl ich tatsächlich eine Lebensmittelvergiftung hatte. Kann ich sie für ihre Fehldiagnose haftbar machen?

Es kommt darauf an. Zunächst müssen Sie beweisen, dass Sie durch die Fehldiagnose einen Schaden erlitten haben. Ist dies der Fall, haftet die Ärztin auch bei einer Internetberatung nur, wenn sie die Regeln der ärztlichen Sorgfaltspflicht verletzt hat. Ob dies im konkreten Fall gegeben ist, kann nur eine Fachperson beurteilen.

Eine Ärztin muss allerdings ihren Beruf sorgfältig ausüben, egal welchen Kommunikationsweg sie benutzt. Das Bundesgericht hält dazu fest, dass an eine Telefondiagnose grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an eine Diagnose mit persönlichem Kontakt. Für eine Diagnose über Internet gilt grundsätzlich dasselbe: Beantwortet eine Ärztin – die sich auch als solche zu erkennen gibt - eine medizinische Frage im Internet, geht sie mit dem Fragesteller einen Vertrag ein. Damit haftet sie, falls sie verschuldet eine Falschauskunft gibt und Ihnen deswegen ein Schaden entstanden ist.