Familie

In unserer Scheidungskonvention ist festgelegt, dass sich meine Ex-Frau jedes zweite Wochenende um unseren Sohn kümmert. Nun war sie „ihr“ letztes Wochenende krank und verlangt, das verpasste Wochenende nachzuholen. Darf sie das?

Grundsätzlich nein.

Das Zivilgesetzbuch sieht nicht vor, dass über das Besuchsrecht eine Buchhaltung geführt wird und ein «verpasstes» Wochenende nachgeholt werden muss oder darf. Es ist allerdings möglich, eine solche Kompensation in der Scheidungskonvention festzulegen.

Bei dem Besuchsrecht geht es darum, dass Ihr Sohn, solange er minderjährig ist, einen angemessenen persönlichen Kontakt mit seiner Mutter pflegen kann. Auch die nicht obhutsberechtigte Mutter hat ihrerseits das Recht, ihren Sohn regelmässig zu sehen, solange dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Sollte Ihre Ex -Frau also regelmässig Besuchswochenende krankheitshalber verpassen, müssen Sie mit ihr eine Lösung finden, um den regelmässigen persönlichen Verkehr sicherzustellen.