-
Home
-
Alle Monatsthemen
-
Februar 2018: Adoption
-
Wir haben einen Antrag auf ...
Wir haben einen Antrag auf Adoption eines Kindes gestellt. Die zuständige kantonale Behörde verlangt nun von uns, dass wir einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Hat die Behörde das Recht dazu?

Ja, sie ist im Hinblick auf das Kindeswohl sogar dazu verpflichtet. Die zuständige Behörde muss nämlich im Adoptionsverfahren alle wesentlichen Punkte berücksichtigen. Dazu gehört namentlich auch die
Gesundheit der adoptionswilligen Personen. Bei der Prüfung muss sich die Behörde allerdings an die Verfassung halten. So darf sie einen Adoptionsantrag beispielsweise nicht einfach mit dem einfachen Hinweis auf eine Erkrankung ablehnen. Sie muss vielmehr
begründen, warum es Ihnen diese Erkrankung unmöglich macht, als Adoptivmutter oder –vater das Kindeswohl zu gewährleisten.