Begriffe&Abkürzungen

Auskunftspflicht

VerpflichtungArbeitnehmer/-inbeim Bewerbungsverfahren und während des Arbeitsverhältnisses Arbeitgeber/-in Auskunft zu Fragen zu geben, welche das (künftige) Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen.

Auskunftspflicht umfasst grundsätzlich keine Antworten zu Fragen betreffend die religiösen oder politischen Ansichten, die Gesundheit und die private Lebensweise.

Ausnahmen:

#Tendenzbetriebe

  • Falls diese Eigenschaften die Arbeit verunmöglichen


Offenbarungspflicht