Begriffe&Abkürzungen

Lohnabzüge

Abzüge vom Lohn zur Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber/-in undArbeitnehmer/-in bezahlen je die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die AHV, IV, EO und die ALV


Arbeitgeber/-in kann Prämie für folgende Sozialversicherung Arbeitnehmer/-in überwälzen

  • Nichtberufsunfallversicherung


Arbeitgeber/-in muss mindestens gleich viel Prämien wie Arbeitnehmer-/in zahlen

  • Berufliche Vorsorge
  • Krankentaggeldversicherung