Begriffe&Abkürzungen
Lohnabzüge
Abzüge vom Lohn zur Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitgeber/-in undArbeitnehmer/-in bezahlen je die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die AHV, IV, EO und die ALV
Arbeitgeber/-in kann Prämie für folgende Sozialversicherung Arbeitnehmer/-in überwälzen
- Nichtberufsunfallversicherung
Arbeitgeber/-in muss mindestens gleich viel Prämien wie Arbeitnehmer-/in zahlen
- Berufliche Vorsorge
- Krankentaggeldversicherung