Begriffe&Abkürzungen

Social Media

Arbeitgeber/-in darf Arbeitnehmer/-in Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit verbieten

Potentielle/-r Arbeitgeber/-in darf sich ohne Zustimmung der Kandidatin/des Kandidaten grundsätzlich keine Informationen via deren/dessen Social Media – Profil besorgen