Begriffe&Abkürzungen

Nebenbeschäftigung

Bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers für einen Dritten

Erlaubt, sofern

  • sie Arbeitgeber/-in nicht konkurrenziert und Arbeitnehmer-/in mit Nebenbeschäftigung nicht die Treuepflicht verletzt