Begriffe&Abkürzungen
Probezeit
Zeit, in welcher sich Arbeitgeber/-inund Arbeitnehmer/-inkennen lernen und gegenseitig prüfen können
Entsprechend ist eine Probezeit nicht zulässig, wenn sich Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in bereits kennen
Während der Probezeit beträgt die #Kündigungsfrist sieben Tage
Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-inkönnen eine Probezeit zwischen einem und drei Monaten vertraglich bestimmen