Begriffe&Abkürzungen
Serviceverträge
Vermieter/-in überträgt mit Serviceverträgen eigene Dienstleistungen an Dritte. Vermieter/-in darf Kosten an Mieter/-in nur im Rahmen von Nebenkostenübertragen, sofern und insoweit es sich um eine reguläre Funktionskontrolle und Wartung handelt.