Begriffe&Abkürzungen

Zugang

Mitteilung gilt als zugegangen, wenn

  • sie persönlich entgegengenommen wurde; zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich quittiert werden
  • sie als eingeschriebener Brief geschickt wurde und entgegengenommen wurde oder sobald die Abholungseinladung im Briefkasten von Empfänger/-in ist.