Begriffe&Abkürzungen
Zugang
Mitteilung gilt als zugegangen, wenn
- sie persönlich entgegengenommen wurde; zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich quittiert werden
- sie als eingeschriebener Brief geschickt wurde und entgegengenommen wurde oder sobald die Abholungseinladung im Briefkasten von Empfänger/-in ist.