Unterwegs

Darf ein Hotel von mir verlangen, noch einmal zu bezahlen, obwohl ich den Betrag bereits einem Online-Reisebüro überwiesen habe?

Darf ein Hotel von mir verlangen, noch einmal zu bezahlen, obwohl ich den Betrag bereits einem Online-Reisebüro überwiesen habe? Ich hatte über dieses Online-Reisebüro ein Hotel gebucht und vorausbezahlt. Nun ist das Reisebüro Konkurs gegangen.

Ja, sofern das Online-Reisebüro den von Ihnen bezahlten Betrag nicht an das Hotel überwiesen hat.

Falls Sie mit der Kreditkarte bezahlt haben, können Sie den bereits bezahlten Betrag vom Kreditkartenherausgeber zurückfordern. Ob Ihnen dieser den Betrag ganz oder teilweise zurückerstattet, hängt von dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

Überprüfen Sie zudem, ob eine Versicherung Ihren Schaden übernimmt. Denkbar ist beispielsweise, dass Ihre Reiseversicherung – falls vorhanden – dieses Konkursrisiko deckt. Ist Ihr Online-Reisebüro einem Garantiefonds angeschlossen, erhalten Sie über diesen Fonds eine teilweise oder vollständige Entschädigung.

Haben Sie bar bzw. per Banküberweisung bezahlt und deckt auch keine Versicherung Ihren Schaden, können Sie Ihre Forderung im Schuldenruf des Konkursverfahrens geltend machen. Die Chancen, dass Sie hier Ihre Vorauszahlung teilweise oder gar ganz zurückerhalten, ist allerdings klein.