Wohnen

Ich unterrichte in meiner Wohnung unentgeltlich einmal die Woche Flüchtlinge, damit sie sich auf Deutsch besser verständigen können. Meine Vermieterin will mir das nun verbieten, da die Wohnung nicht für gewerbliche Zwecke vorgesehen sei. Darf sie das?

Grundsätzlich nein. Sie dürfen in Ihrer Wohnung auch tageweise arbeiten, solange die Wohnung dabei nicht übermässig abgenutzt und die Nachbarschaft nicht durch ausserordentlich häufige Besuche mit Lärm, besetzten Parkplätzen usw. gestört wird.

Falls in Ihrem Mietvertrag gar eine gewerbliche Nutzung erlaubt ist, kann Ihnen Ihre Vermieterin auch tägliche Nachhilfestunden nicht verbieten.