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Februar 2018: Adoption
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Ich werde das ungeborene Ki...
Ich werde das ungeborene Kind meiner Partnerin adoptieren. Unser Vermieter hat uns nun die Wohnung gekündigt. Er ist der Ansicht, dass er bei einem gleichgeschlechtlichen Paar nicht hätte damit rechnen müssen, dass sich die familiären Verhältnisse ändern. Können wir diese Kündigung anfechten?

Ja. Sie können eine Kündigung anfechten, wenn der Vermieter sie ausgesprochen hat,
weil sich Ihre familiäre Situation geändert hat. Voraussetzung ist, dass Ihrem Vermieter durch die Änderung
keine wesentlichen Nachteile entstehen. Ihr Vermieter muss aber auch bei Mieterinnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft damit rechnen, dass diese eine Familie mit Kindern gründen. Er kann weiter nicht zur Recht behaupten, der mutmassliche Kinderlärm sei ein wesentlicher Nachteil, welcher die Kündigung rechtfertige. Ihr Vermieter müsste vielmehr nachweisen, dass mit dem Familienzuwachs eine Überbelegung der Wohnung entsteht – was regelmässig nicht der Fall sein dürfte.