Meine Mutter lässt sich seit dem Tod meines Vaters gehen und isst kaum noch. Da ich ihr sehr verbunden bin und mir Sorgen mache, habe ich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet. Die KESB weigert sich, etwas zu unternehmen. Kann ich als Sohn nicht verlangen, dass eine Beistandsschaft angeordnet wird?