Konsum & Internet

Mein 80-jähriger Vater leidet unter beginnender Demenz und ist im Internet auf ein Partnervermittlungsportal gestossen und hat sich dort für sechs Monate angemeldet. Tags darauf hat er diesen Schritt bereut und möchte vom Vertrag zurücktreten. Das Portal lehnt dies ab und beharrt auf der Zahlung für die sechsmonatige Mitgliedsdauer. Darf es das?

Nein. Ihr Vater darf innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass er etwas bezahlen muss. Er ist lediglich verpflichtet, schriftlich zu kündigen. Selbst wenn er die erwähnte Frist verpasst, kann er jederzeit kündigen. Ihr Vater müsste diesfalls lediglich die Kosten erstatten, welche dem Partnervermittlungsportal aufgrund der Kündigung zu Unzeit entstanden und nachweisbar sind. Falls Ihr Vater zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht urteilsfähig war, ist der Vertrag ohnehin gar nicht erst zustande gekommen.