Familie
Meine Mutter hat mir mitgeteilt, dass sie ihr gesamtes Vermögen einer gemeinnützigen Organisation vermachen werde. Mein Vater ist bereits verstorben und ich bin ein Einzelkind. Darf meine Mutter so über ihr Vermögen verfügen?

Grundsätzlich nein. Für gemeinnützige Organisationen gelten keine besonderen Regelungen im Erbrecht. Sie haben entsprechend Anrecht auf Ihren Pflichtteil, also auf ¾ Ihres gesetzlichen Erbanspruches. Allerdings kann Ihre Mutter mit Ihnen einen Erbverzichtsvertrag abschliessen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, diesen zu unterzeichnen.
Ihre Mutter kann Sie nur enterben, wenn sie einen gesetzlich verankerten Grund dazu hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie gegen Ihre Mutter oder eine ihr nahestehende Person eine schwere Straftat begangen haben oder Sie gegenüber Ihrer Mutter oder einer ihrer Angehörigen eine familienrechtliche Pflicht schwer verletzt haben. Bestehen Verlustscheine gegen Sie, kann Ihre Mutter Ihnen zwar die Hälfte Ihres Pflichtteils entziehen, muss diese Hälfte dann aber Ihren Kindern zukommen lassen.