Begriffe&Abkürzungen
Familienpflichten
Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen
Arbeitnehmer/-inmit Familienpflichten
- darf nur mit seinem/ihren Einverständnis zu Überzeitarbeit beigezogen werden
- hat Anrecht, dass ihm/ihr eine Mittagspause von wenigstens 1½ Stunden gewährt wird
- darf gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eigene kranken Kinder während bis zu drei Tagen betreuen