Begriffe&Abkürzungen

Familienzulage

Zulage, welche die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleicht. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie je nach Kanton auch Geburts- und Adoptionszulagen

Berechtigt sind Arbeitnehmer/-in, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen