Begriffe&Abkürzungen
Familienzulage
Zulage, welche die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleicht. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie je nach Kanton auch Geburts- und Adoptionszulagen
Berechtigt sind Arbeitnehmer/-in, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen