Begriffe&Abkürzungen

Personalverleih

Arbeitgeber-/in(Personalverleihfirma)stellt selber #Arbeitnehmer/-in an und stellt sie gewerbsmässig einem fremden Betrieb (Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung zur Verfügung


Arbeitgeber/-in (Personalverleihfirma) benötigt kantonale Verleihbewilligung im Sitzkanton; benötigt für grenzüberschreitenden Personalverleih zusätzlich eine Verleihbewilligung vom SECO


Hauptanwendungsfall des Personalverleihs ist Temporärarbeit