Begriffe&Abkürzungen

Probezeit

Zeit, in welcher sich Arbeitgeber/-inund Arbeitnehmer/-inkennen lernen und gegenseitig prüfen können


Entsprechend ist eine Probezeit nicht zulässig, wenn sich Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in bereits kennen


Während der Probezeit beträgt die #Kündigungsfrist sieben Tage


Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-inkönnen eine Probezeit zwischen einem und drei Monaten vertraglich bestimmen