Begriffe&Abkürzungen

Familienpflichten

Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen

Arbeitnehmer/-inmit Familienpflichten

  • darf nur mit seinem/ihren Einverständnis zu Überzeitarbeit beigezogen werden
  • hat Anrecht, dass ihm/ihr eine Mittagspause von wenigstens 1½ Stunden gewährt wird
  • darf gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eigene kranken Kinder während bis zu drei Tagen betreuen