Begriffe&Abkürzungen

Fristlose Kündigung

Kündigung ohne Einhaltung der #Kündigungsfrist

Nur zulässig, wenn es dem/der Kündigenden nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Dies wird angenommen, wenn Arbeitgeber/-in bzw. Arbeitnehmer/-in Pflicht in schwerwiegender Weise verletzt hat oder nach #Verwarnung mit Kündigungsandrohung auch, wenn er oder sie eine Pflicht wiederholt geringfügig verletzt hat