Begriffe&Abkürzungen
Massenentlassung
Entlassung
- in Betrieben
- mit 20-100 Mitarbeitenden: von 10 oder mehr Personen
- mit 100-300 Mitarbeitenden: von mindestens 10% der Arbeitnehmer-/innen
- mit mindestens 301 Mitarbeitenden: von mindestens 30 Personen
- innerhalb von 30 Tagen
ohne Zusammenhang mit der Person der/des Arbeitnehmer/-in oder des Arbeitnehmers