Begriffe&Abkürzungen

Massenentlassung

Entlassung

  • in Betrieben
    • mit 20-100 Mitarbeitenden: von 10 oder mehr Personen
    • mit 100-300 Mitarbeitenden: von mindestens 10% der Arbeitnehmer-/innen
    • mit mindestens 301 Mitarbeitenden: von mindestens 30 Personen
  • innerhalb von 30 Tagen

ohne Zusammenhang mit der Person der/des Arbeitnehmer/-in oder des Arbeitnehmers