Begriffe&Abkürzungen
Missbräuchliche Kündigung
Kündigung, wenn der Grund für sie missbräuchlich ist und einen Entschädigungsanspruch zur Folge hat. Die missbräuchliche Kündigung ist wirksam.
Entlassungsgründe, die missbräuchlich sein können:
- Persönliche Eigenschaft/Geschlecht
- Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts
- Zusammenhang mit Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis
- Zusammenhang mit obligatorischen gesetzlichen Pflichten wie dem Militärdienst;Gewerkschaftliches Engagement der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers
- Bei Verletzung der Fürsorgepflicht (Ältere Arbeitnehmende)
Grund, der missbräuchlich ist:
- Fehlende Konsultation im Rahmen einer Massenentlassung