Begriffe&Abkürzungen

Missbräuchliche Kündigung

Kündigung, wenn der Grund für sie missbräuchlich ist und einen Entschädigungsanspruch zur Folge hat. Die missbräuchliche Kündigung ist wirksam.

Entlassungsgründe, die missbräuchlich sein können:

  • Persönliche Eigenschaft/Geschlecht
  • Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts
  • Zusammenhang mit Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis
  • Zusammenhang mit obligatorischen gesetzlichen Pflichten wie dem Militärdienst;Gewerkschaftliches Engagement der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers
  • Bei Verletzung der Fürsorgepflicht (Ältere Arbeitnehmende)


Grund, der missbräuchlich ist:

  • Fehlende Konsultation im Rahmen einer Massenentlassung