Unterwegs
Ich habe ein Wellnesswochenende in einem Hotel gebucht. Mich hat nun aber die Grippe erwischt und ich möchte die Buchung kurzfristig annullieren. Habe ich das Recht dazu?

Grundsätzlich nein. Der Vertrag mit dem Hotel bleibt bestehen, auch wenn Sie die Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können.
Das Hotel hat allerdings eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass das Hotel Ihr Zimmer weitervermieten muss, falls dies möglich und zumutbar ist. Falls das Hotel Ihr Zimmer zu den gleichen Bedingungen weitervermieten kann, ist dem Hotel kein Schaden entstanden weswegen Sie in dem Fall nichts schulden. Findet das Hotel zwar einen Ersatzgast für das Zimmer und das allfällige Wellnesspackage, aber zu für das Hotel ungünstigeren Bedingungen, müssen Sie die Differenz übernehmen.
Falls das Hotel keinen Ersatzgast findet, müssen Sie die Rechnung übernehmen. Sie können allenfalls noch um eine Reduktion nachfragen, weil das Hotel Minderauslagen hatte, da Sie ja beispielsweise durch die Annullation auch nicht im Hotel essen werden.
Falls Sie eine Reiseannullationsversicherung abgeschlossen haben, wird diese gemäss deren Vertragsbedingungen einspringen. In den meisten Fällen werden Sie der Versicherung ein Arztzeugnis vorlegen müssen.