Arbeiten
Ich liege mit 40 Grad Fieber im Bett. Mein Arbeitgeber verlangt ab dem ersten Tag ein Arztzeugnis. Hat er das Recht dazu?

Grundsätzlich ja, da das Obligationenrecht oder ein anderes Gesetz hier keine Vorschriften machen. Ist also in Ihrem Personalreglement oder in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten, dass Sie ab dem ersten Tag Ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit ein Arztzeugnis vorzulegen haben, müssen Sie sich an diese Vorgabe halten. Steht weder in Ihrem Personalreglement noch in Ihrem Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung, kann Ihr Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen, wie es in dem Betrieb üblich ist.
Selbst wenn Sie das Arztzeugnis gemäss Ihrem Personalreglement oder gemäss Ihrem Arbeitsvertrag erst wie allgemein üblich am dritten Tag Ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit vorlegen müssen, kann Ihr Arbeitgeber ein Arztzeugnis unter Umständen bereits am ersten Tag verlangen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Grund zur Annahme hat, dass Sie nicht wirklich krank sind.
Ihr Arbeitgeber darf im Übrigen auch verlangen, dass Sie zu einem im Personalreglement oder im Arbeitsvertrag bestimmten Vertrauensarzt gehen. Dies folgt aus Ihrer Treuepflicht als Arbeitnehmerin.