Wohnen
Mir fällt das Gehen zunehmend schwer und ich möchte an meiner Mietwohnung Anpassungen vornehmen, um sie altersgerechter zu machen. Darf mir das meine Vermieterin verbieten?

Ja. Für Änderungen, mit welchen die Mietwohnung altersgerechter wird, gilt dasselbe wie für jede andere Änderung: Der Mieter kann die Wohnung nur umbauen, wenn die Vermieterin schriftlich zugestimmt hat. Hat die Vermieterin dem Umbau zugestimmt, darf sie ohne andere schriftliche Abmachung nach Mietende keinen Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen. Hingegen kann auch ein altersgerechter Umbau zu einem Mehrwert der Mietwohnung führen. Der Mieter kann nach Auszug, ebenfalls vorbehältlich anderer schriftlicher Abmachung, hier eine Entschädigung für den Mehrwert verlangen.
Finanzieren müssen Sie den Umbau grundsätzlich selbst. Nachdem Sie das ordentliche Pensionsalter erreicht haben, zahlt auch die IV nichts mehr an einen Umbau, welcher aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen nötig ist.